Unterstützungsprogramme für Unternehmen in Corona-Zeiten

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Viele Hilfsangebote für Selbständige haben das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) und das baden-württembergische Wirtschaftsministerium zusammengestellt.

Überblick über die wichtigsten Förderprogramme des Landes und des Bundes für die Wirtschaft:

  • Soforthilfen / Zuschüsse
  • Liquiditätshilfen
  • Stabilisierungsmaßnahmen
  • Unterstützungspaket für Start-ups

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Wirtschaftsförderung des Landes Baden-Württemberg in der Corona-Krise:
Angebote und Informationen zur:

  • Krisenberatung
  • finanzielle Zuschüsse
  • Bürgschaften
  • zusätzliche Förderinstrumente

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Maßnahmenpaket  für  Unternehmen gegen die Folgen des Coronavirus:

  • Corona-Überbrückungshilfe II für kleine und mittelständische Unternehmen
  • Kredite
  • Bürgschaften
  • Unterstützung von Start-ups in der Krise (2 Mrd. Euro)
  • Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) des Bundes (600 Mrd. Euro)
  • Sonderprogramm für die Kinder- und Jugendhilfe
  • Hilfen für Löhne und Gehälter, Steuern und Sozialversicherungen sowie Absicherung von Exportgeschäften
  • Hilfen für den Lebensunterhalt
  • sonstige Unterstützungsmaßnahmen

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Außerdem wichtige Informationen von Bund und Land zu den neuen Maßnahmen und Hilfen:

I. Corona-Verordnung des Landes in der ab 02.11.2020 gültigen Fassung:

II. Zusätzliche und leichter zugängliche Überbrückungshilfen sowie außerordentliche Wirtschaftshilfe:

  • Corona-Förderinstrumente des Bundes auf einen Blick: Übersicht des Bundeswirtschaftsministerium über aktuelle Corona-Hilfsprogramme
  • Außerordentliche Wirtschaftshilfe: Die von den aktuellen temporären Schließungen betroffenen Unternehmen können eine außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes beantragen: Neue Wirtschaftshilfen
  • Die zweite Phase der Überbrückungshilfe bietet finanzielle Unterstützung bei Corona-bedingten Umsatzeinbrüchen für KMUs, Selbstständige sowie gemeinnützige Organisationen. Anträge für Unternehmen können durch Steuerberater, steuerberatende Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2020: Überbrückungshilfe Unternehmen II
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