Viele Hilfsangebote für Selbständige haben das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) und das baden-württembergische Wirtschaftsministerium zusammengestellt.
Überblick über die wichtigsten Förderprogramme des Landes und des Bundes für die Wirtschaft:
- Soforthilfen / Zuschüsse
- Liquiditätshilfen
- Stabilisierungsmaßnahmen
- Unterstützungspaket für Start-ups
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Wirtschaftsförderung des Landes Baden-Württemberg in der Corona-Krise:
Angebote und Informationen zur:
- Krisenberatung
- finanzielle Zuschüsse
- Bürgschaften
- zusätzliche Förderinstrumente
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Maßnahmenpaket für Unternehmen gegen die Folgen des Coronavirus:
- Corona-Überbrückungshilfe II für kleine und mittelständische Unternehmen
- Kredite
- Bürgschaften
- Unterstützung von Start-ups in der Krise (2 Mrd. Euro)
- Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) des Bundes (600 Mrd. Euro)
- Sonderprogramm für die Kinder- und Jugendhilfe
- Hilfen für Löhne und Gehälter, Steuern und Sozialversicherungen sowie Absicherung von Exportgeschäften
- Hilfen für den Lebensunterhalt
- sonstige Unterstützungsmaßnahmen
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Außerdem wichtige Informationen von Bund und Land zu den neuen Maßnahmen und Hilfen:
I. Corona-Verordnung des Landes in der ab 02.11.2020 gültigen Fassung:
- Komprimierte Übersichtsliste der Maßnahmen im November 2020: Kurzfassung der neuen Regelungen ab dem 02.11.2020
- Die neue Corona-Landesverordnung: Corona-Verordnung BW
- Ausführliche Fragen und Antworten zur den einzelnen Regelungen der Verordnung: FAQ-Seite des Landes
II. Zusätzliche und leichter zugängliche Überbrückungshilfen sowie außerordentliche Wirtschaftshilfe:
- Corona-Förderinstrumente des Bundes auf einen Blick: Übersicht des Bundeswirtschaftsministerium über aktuelle Corona-Hilfsprogramme
- Außerordentliche Wirtschaftshilfe: Die von den aktuellen temporären Schließungen betroffenen Unternehmen können eine außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes beantragen: Neue Wirtschaftshilfen
- Die zweite Phase der Überbrückungshilfe bietet finanzielle Unterstützung bei Corona-bedingten Umsatzeinbrüchen für KMUs, Selbstständige sowie gemeinnützige Organisationen. Anträge für Unternehmen können durch Steuerberater, steuerberatende Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2020: Überbrückungshilfe Unternehmen II