Das höchste Organ des Verbandes – die Mitgliederversammlung – wählt den Vorstand, die Rechnungsprüfer und das Ehrengericht.
Die Präsidenten leiten den Landesverband und vertreten die Interessen nach außen. Gemeinsam mit drei Vizepräsidenten, vier weiteren Mitgliedern sowie dem Schatzmeister bilden sie den Vorstand.
Der Beirat besteht aus den gewählten Vorsitzenden der Kreise sowie den vom Vorstand benannten weiteren Mitgliedern.
Das Ehrengericht besteht aus drei gewählten Mitgliedern.
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