Kurzarbeitergeld: Verlängerung bis Ende Juni 2022 mit Einschränkung

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Sozialversicherungsbeiträge werden ab April nicht mehr erstattet – Forderung nach schneller Anpassung

Auch wenn der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Situation der Unternehmen nochmals verlängert wurde, ist weiterhin Kritik angesagt. Denn die bis Ende 2021 komplett erstatteten Sozialversicherungsbeiträge wurden nach der ersten Verlängerung bis 31. März 2022 nur noch zu 50 Prozent erstattet. In der jetzt angekündigten Verlängerung bis 30.Juni 2022 fällt diese Erstattung der Beiträge vollständig weg. Mit einer Ausnahmen: Ab 1. April werden die Sozialversicherungsbeiträge nur noch bei Weiterbildungsmaßnahmen erstattet. Jedoch sind die Voraussetzungen hierfür starr und unflexibel und damit insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen schwer einzuhalten.

Für den Bund der Selbständigen Baden-Württemberg eine nicht nachvollziehbare Entscheidung. Kleine und mittlere Unternehmen haben kaum noch finanzielle Reserven, so die Einschätzung des Landesverbandes, der wie weitere Verbände, Gewerkschaften und Bundesrat dringenden Handlungsbedarf sieht. „Eine Nicht-Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge geht zu Lasten vieler Arbeitsplätze. Hier muss schnellstens reagiert werden, um Arbeitsplätze auch in der momentan schwierigen Situation zu sichern,“ fordert der Bund der Selbständigen Baden-Württemberg. „Und nicht nur finanziell sind die Folgen unabsehbar. Der Wegfall der Erstattung führt zudem zu unnötigem bürokratischem Aufwand für Staat und Unternehmen,“ so der BDS.

Der Standpunkt als PDF

Der Bund der Selbständigen Baden-Württemberg e.V. (BDS) ist der Dachverband und die Stimme von vielen Handels- und Gewerbevereinen im Land. Dieser Wirtschaftsverband besteht seit fast 170 Jahren. Weitere Informationen zum BDS-Landesverband finden Sie unter www.bds-bw.de.

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