Kein erneuter Sonderweg in Baden-Württemberg

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Forderung an die Landesregierung – Keine weiteren Ländermaßnahmen

Am 24. August veröffentlichte die Bundesregierung ihre Pläne zur Anpassung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), welches vom 01. Oktober 2022 bis 07. April 2023 gelten soll. Darin sieht sie unter anderem eine FFP2-Maskenpflicht für den Fern- und Flugverkehr und die Wiedereinführung der Corona-Arbeitsschutzverordnung. Weitere Maßnahmen, wie die FFP2-Maskenpflicht in Gastronomie und Kulturstätten, liegen in der Hand der Länder. Ungeklärt ist bisher aber, ab welchen Parameter oder Kriterien Länder diese Maßnahmen ergreifen können.

Schlechte Erfahrungen mit der Landesregierung

Aus Sicht des Bund der Selbständigen Baden-Württemberg sind die geplanten Maßnahmen der Bundesregierung völlig ausreichend. Die Landesregierung muss daher auf die weiteren Maßnahmen und insbesondere die Wiedereinführung der FFP2-Maskenpflicht für Gastronomie- und Kulturbetriebe verzichten. Leider hat die Vergangenheit gezeigt, dass die baden-württembergische Landesregierung den ihr gegebenen Spielraum nicht im Sinne der Unternehmen und der Betriebe ausnutzt. Darauf deuten auch die letzten Äußerungen von Minister Manfred Lucha und Ministerpräsident Winfried Kretschmann wieder hin.

Jan Dietz, Präsident des Bund der Selbständigen Baden-Württemberg dazu: „Es ist für uns absolut unverständlich, dass nun wieder für einzelne Branchen besondere Maßnahmen gelten sollen. Insbesondere wenn man bedenkt, dass in der Gastronomie, laut RKI, keine höhere Ansteckungsgefahr herrscht. Diese Grundrechtseinschränkung und der Eingriff in die wirtschaftliche Freiheit stellt für uns nach über 30 Monaten Corona kein adäquates Pandemiemanagement dar. Wir fordern daher die Landesregierung, insbesondere den Sozialminister und den Ministerpräsidenten dazu auf, auf etwaig angedachte Länderoptionen komplett zu verzichten.“

Höchste Zeit, die Verantwortung den Bürgern zurückzugeben

Mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz soll eine Überlastung des Gesundheitswesens verhindert werden, ohne dabei den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu vernachlässigen. Bei einem lt. Landesregierung veröffentlichten Anteil der Covid-19-Belegung an der Gesamtzahl der betreibbaren Intensivbetten von 3,6% (Stand 30.08.2022) ist dies nicht ansatzweise zu befürchten. Dietz dazu: „Für den „Instrumentenkasten der Länder“ gibt es darüber hinaus keine Kriterien oder Parameter. Daher ist für uns die Konsequenz klar, dass es keine erneuten Freiheitseinschränkungen geben darf. Vielmehr sollte der verantwortungsvolle Umgang mit der mittlerweile endemischen Erkrankung den Bürgern und Unternehmen überlassen werden.“

Die Pressemitteilung als PDF zum Download > > hier

Weitere Informationen:

Der Bund der Selbständigen Baden-Württemberg e.V. (BDS) ist der Dachverband und die Stimme von vielen Handels- und Gewerbevereinen im Land. Dieser Wirtschaftsverband besteht seit fast 170 Jahren. Weitere Informationen zum BDS-Landesverband finden Sie unter www.bds-bw.de.

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