BDS-Landesverband kritisiert 800-Quadratmeter-Regel: willkürlich und bedarf Anpassung

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Stuttgart. Der Bund der Selbständigen Baden-Württemberg (BDS) hat am 21. April 2020 die 800-Quadratmeter-Regel zur Ladenöffnung kritisiert: „Wir fordern eine dringende Anpassung dieser unlogischen und willkürlichen Regelung“, bemängelte Günther Hieber, BDS-Landesverbandspräsident.

„Es ist nicht logisch erklärbar, warum ein einzelnes Geschäft mit größerer Verkaufsfläche vom Verkauf ausgeschlossen bleiben soll, dagegen Einkaufszentren mit in der Summe wesentlich größeren Verkaufsflächen öffnen dürfen“, kritisierte BDS-Landesverbandspräsident Günther Hieber. Vorrangiges Ziel sei der Hygieneschutz. Dieser könne auch bei Flächen über 800 Quadratmeter erreicht werden. „Hierzu haben Wirtschafts- und Sozialministerium beispielsweise empfohlen, Ein- und Ausgang zu trennen und Zugangsbeschränkungen einzurichten. Diese Schutzmaßnahmen lassen sich auch bei größerer Verkaufsfläche technisch umsetzen“, ergänzte Hieber. Deshalb müsse die 800-Quadratmeter-Regel dringend angepasst werden.

Vielen Selbständigen und traditionsreichen Familienbetrieben drohe Insolvenz durch diese existenzgefährdende Grenzziehung. „Dabei könnten gerade großflächige Betriebe die Abstands- und Zugangsregulierung einfach umsetzen, da sie ohnehin über mehr Platz und Personal verfügen,“ mahnte der Landesverbandspräsident.

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