Der Bundestag hat am 3. Juni mit der Verabschiedung des Mindestlohngesetz erstmalig die Minijob-Grenze an die Höhe des Mindestlohnes gekoppelt. Somit erhöht sich die monatliche Verdienstgrenze bei Minijobbern ab 1. Oktober 2022 von derzeit 450 Euro auf 520 Euro mit der gleichzeitigen Steigerung des Mindestlohnes auf 12 Euro pro Stunde.
“Wir begrüßen die Entscheidung, die Minijob-Grenze ab sofort dynamisch am Mindestlohn zu orientieren. Das hatten wir schon länger gefordert und unterstützt”, so Bettina Schmauder, Präsidentin des BDS Baden-Württemberg. “Es ist gut, dass die die Minijobber ab Oktober mehr Geld zur Verfügung haben. Zugleich wird die wöchentliche Arbeitszeit weiterhin bei 10 Stunden möglich sein. Für Arbeitgeber ein wichtiger Aspekt, um keine Arbeitskraft zu verlieren.”
Apropos: Arbeitgeber sollten zum 1. Oktober ihre Arbeitsverträge für Minijobber überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Ansonsten kann der Minijob plötzlich sozialversicherungspflichtig werden.
Neu ab 1.10.2022:
- Minijob-Verdienstgrenze beträgt künftig 520 Euro im Monat statt 450 Euro
- Midijob-Verdienstgrenze steigt von 1.300 Euro auf 1.600 Euro
- Mindestlohn steigt auf 12 Euro pro Stunde
(zum 01.07.2022 steigt der Mindestlohn auf 10,45 Euro pro Stunde) - Minijob- und Midijob-Grenze ist an die Höhe des Mindestlohns gekoppelt
Weitere Informationen dazu auf der Webseite der Bundesregierung.