Keine rückwirkende Flexibilisierung des Betrachtungszeitraumes der Corona-Soforthilfe

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Rechtsgutachten lässt keine Änderung zu – Ausnahmeregelungen bei Rückzahlungen ausschöpfen – Forderung nach Bagatellgrenze

Wie das Wirtschaftsministerium gestern verkündete, hat ein Rechtsgutachten der Option auf eine nachträgliche Änderung des Betrachtungszeitraumes der Corona-Soforthilfe einen Riegel vorgeschoben. Somit erhalten die betroffenen Unternehmen voraussichtlich ab August die Rückzahlungsbescheide.

„Die Enttäuschung ist groß, dass nach intensivem Austausch und Gesprächen die Wiedereröffnung des Rückmeldeverfahrens bzw. Anpassung des Betrachtungszeitraumes gescheitert ist“, so BDS-Präsidentin Bettina Schmauder. Insbesondere für eine Flexibilisierung des Betrachtungsraumes hatte sich der Bund der Selbständigen Baden-Württemberg seit Monaten mehrfach stark gemacht und war hierzu auch in Kontakt mit Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut und den Landtagsfraktionen. Diese hatten sich offen und engagiert für die Forderungen des Landesverbandes gezeigt.

„Wir erkennen die Bereitschaft des Wirtschaftsministeriums und der Landtagsfraktionen an, im Sinne der Unternehmen ein gutes Ergebnis zu erzielen. Das Rechtsgutachten lässt jedoch keine weiteren Anpassungen zu. Somit gibt es insbesondere für die Unternehmen, die in den ersten Wochen der Schließung massive Umsatzeinbrüche zu verkraften hatten, keine zufriedenstellende Lösung“, führt Schmauder weiter aus. „Festzuhalten bleibt, dass sich Baden-Württemberg sehr genau an die Bundesvorgaben gehalten hat. Dadurch ist die rückwirkende Anpassung nach aktueller Rechtsauffassung nicht möglich. Das fällt uns jetzt auf die Füße. Weiterhin halten wir an der Kritik fest, dass der damalige und heutige politische Wille und das Versprechen nicht bei der Umsetzung berücksichtigt wurden.“

Nun gilt es, die Rückzahlungsforderungen für die Unternehmen so weit wie möglich abzufedern. Hierfür bietet das Land einige Möglichkeiten wie Stundungen oder Ratenzahlungen sowie Härtefallregelungen an. „Für die angedachte Bagatellgrenze für Rückforderungen sind aus unserer Sicht mindestens 500 Euro festzulegen“, fordert BDS-Präsident Jan Dietz und begründet die Höhe nicht nur mit der Entlastung der Unternehmen, sondern auch mit einem Beitrag zur Entbürokratisierung.

Der Bund der Selbständigen wird sich weiterhin dafür einzusetzen, dass Politik und Verwaltung die wirklichen Bedürfnisse der Unternehmen besser erkennen und verstehen. Nur so können Rahmenbedingungen geschaffen werden, die gezielt und wirkungsvoll sind und nicht im Nachhinein zur Belastung der Unternehmen führen, wie jetzt im Fall des Rückmeldeverfahrens.

 

Die Pressemitteilung als PDF zum Download hier >>

Weitere Informationen:

Der Bund der Selbständigen Baden-Württemberg e.V. (BDS) ist der Dachverband und die Stimme von vielen Handels- und Gewerbevereinen im Land. Dieser Wirtschaftsverband besteht seit fast 170 Jahren. Weitere Informationen zum BDS-Landesverband finden Sie unter www.bds-bw.de.

 

 

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