Neue Regelungen und Gesetze 2024

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Stand: 03.01.2024
Für das Jahr 2024 gilt es wieder einige neue Gesetze und Verordnungen zu beachten. Nachfolgend gibt es die wichtigsten Änderungen für Selbständige und Unternehmen:

Digitale Unfallmeldung

Seit dem 1. Januar 2024 können Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten elektronisch/digital an die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen übermittelt werden. Eine Übermittlung per Post ist als Übergangsregelung weiterhin bis Ende 2027 möglich. Ab 2028 ist die digitale Meldung verpflichtend.

Die digitale Übermittlung ist beispielsweise über das Serviceportal der gesetzlichen Unfallversicherung (dguv.de) sowie über die jeweiligen Unfallversicherungsträger möglich.

Siehe auch

E-Rezept

Zum 1. Januar 2024 hat das E-Rezept das rosafarbene Papier-Rezept abgelöst. Versicherte erhalten verschreibungspflichtige Arzneimittel dann nur noch per E-Rezept und können dieses mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK), per App oder mittels Papierausdrucks einlösen.

Mehr dazu

Fachkräfteeinwanderung

Im November 2023 sind die ersten Maßnahmen des Gesetzes zur Fachkräfteeinwanderung in Kraft getreten. Seitdem können etwa Fachkräfte mit Hochschulabschluss mit einer Blauen Karte EU einfacher aus Drittstaaten nach Deutschland einwandern.

In diesem Jahr werden weitere Maßnahmen greifen.

Ausführliche Informationen dazu in unserem Merkblatt hier >>

Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das GEG tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Spätestens ab Mitte 2028 wird die Nutzung von mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie für alle neuen Heizungen verbindlich – eng gekoppelt an die kommunale Wärmeplanung.

Weitere Informationen:

Inflationsausgleichsprämie

Bis Ende 2024 können Arbeitgebende ihren Angestellten noch die 2022 eingeführte Inflationsausgleichsprämie von maximal 3.000 Euro zahlen. Auf sie sind keine Steuern und Abgaben fällig.

Lieferkettengesetz

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet Unternehmen dazu, Menschenrechte und Umweltstandards in der gesamten Lieferkette einzuhalten. Das heißt, dass entsprechende Risiken zu identifizieren, Gegenmaßnahmen zu ergreifen und ein Beschwerdeverfahren einzurichten sind. Zu Jahresbeginn 2024 gilt dies bereits für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeiter (vorher 3.000).

Mehr dazu:

Lkw-Maut

Bisher gilt auf Autobahnen und Bundesstraßen in Deutschland eine Mautpflicht für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen. Diese wird zunächst zum 1. Dezember 2023 erhöht. Zum 1. Juli 2024 wird die Lkw-Maut dann auch schon für kleinere Transporter ab 3,5 Tonnen greifen. Ausgenommen bleiben aber Fahrten von Handwerksbetrieben. Der Bundesrat hat im Oktober 2023 einem entsprechenden Gesetz zugestimmt und darüber hinaus weitere Gesetze für den Bereich Verkehr beschlossen.

Mehr dazu:

Gesetzliche Mindestausbildungsvergütung

Ausbildungsbetriebe, die nicht tarifgebunden sind, müssen ihren Auszubildenden eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung zahlen. Diese darf nicht unterschritten werden. So hoch ist die Mindestausbildungsvergütung im Jahr 2024 für die einzelnen Lehrjahre:

Lehrjahr Mindestausbildungsvergütung
  1. Lehrjahr
649,00 Euro
2. Lehrjahr 766,00 Euro
3. Lehrjahr 876,00 Euro
4. Lehrjahr 909,00 Euro

 

Mindestlohn

(Vierte Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns (MiLoV4)

Ab dem 1. Januar 2024 wird der gesetzliche Mindestlohn auf 12,41 Euro brutto pro Stunde angehoben. Ab 2025 erfolgt eine Erhöhung auf 12,82 Euro.

Weiterführender Link:

Minijob-Grenze

Seit 2022 ist die Verdienstgrenze an den Mindestlohn gekoppelt. Mit der Erhöhung des Mindestlohnes steigt damit auch die Minijob-Grenze. Ab 2024 liegt diese bei 538 Euro im Monat. In 2025 erfolgt eine weitere Steigerung auf 556 Euro.

Mehr dazu:

Qualifizierungsgeld

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Unternehmen ab 1. April 2024 die Möglichkeit, ein Qualifizierungsgeld zu beantragen. Es wird von der Agentur für Arbeit an Beschäftigte als eine an das Kurzarbeitergeld angelehnte Entgeltersatzleistung in Weiterbildung geleistet und soll der Stärkung von Unternehmen und Beschäftigten dienen, die vom Strukturwandel betroffen sind.  Mithilfe der Weiterbildung soll damit eine zukunftssichere Beschäftigung im gleichen Unternehmen ermöglicht werden. Das Qualifizierungsgeld beträgt 60 bzw. 67 Prozent des Nettoentgeltes. Voraussetzung für das Qualifizierungsgeld ist, dass die Maßnahme mehr als 120 Stunden dauert.

Mehr dazu:

Schwerbehindertenanzeige

Ab 2024 sieht das „Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes“ eine Erhöhung der Ausgleichsabgabe vor. Auch müssen Betriebe ab 20 Mitarbeitern Menschen mit einer Schwerbehinderung beschäftigen. Ansonsten wird eine Ausgleichsabgabe fällig. Für Handwerksbetriebe mit weniger als 60 Angestellten gelten Sonderregeln. Detaillierte Informationen über die Höhe der Abgabe bzw. die Anzahl der zu beschäftigten Menschen sind nachzulesen unter:

Wachstumschancengesetz

Noch ist das Wachstumschancengesetz des Bundesfinanzministeriums nicht verabschiedet. Jedoch gibt es einige Punkte, die rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft treten werden. Eine gute Übersicht hierzu bietet die DHZ unter https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/wachtumschancengesetz-steueraenderungen-2024-322970/

(Alle Angaben ohne Gewähr)

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