Fragwürdige Änderungen Statusfeststellungsverfahren

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Standpunkt des BDS Baden-Württemberg vom 11. Juni 2021

Was war das? Kurz vor Ende der Legislaturperiode hat die Große Koalition im Schnellverfahren eine Reihe von Änderungen am Statusfeststellungsverfahren (SFV) geradezu durch den Bundestag gebracht. Der BDS Baden-Württemberg ist beunruhigt über das Vorgehen und unterstützt den gemeinsamen Protestbrief einer Vielzahl von Unternehmerverbänden. “Wenn solch weitreichende Änderungen kurz vor Ende der Legislatur als Paket durch den Bundestag gepeitscht werden, sendet das ein deutliches Signal der Nichtbeachtung an alle Selbständigen in Deutschland”, finden die BDS Präsidenten Bettina Schmauder und Jan Dietz.

Unwürdiges parlamentarisches Verfahren
Das Verfahren zur Änderung des SFV widerspricht allen demokratischen Gepflogenheiten. Während normalerweise Monate zwischen der Einbringung eines Gesetzentwurfes und dessen Verabschiedung liegen, lag gerade mal eine Woche zwischen Kabinettsbeschluss und der Verabschiedung im Bundestag. Die Anhörungen im zuständigen Ausschuss wurden verkürzt, die Abgeordneten der Opposition hatten keine Möglichkeit, eigene Sachverständige zu benennen und die betroffenen Selbständigen bzw. deren Verbände wurden weder befragt noch beachtet.
Auch inhaltlich fehlerhaft

Doch nicht nur das parlamentarische Verfahren wirft Fragen auf. Auch inhaltlich sind die Änderungen am Statusfeststellungsverfahren für die Betroffenen absolut nicht zufriedenstellend. So soll in Zukunft gar nicht mehr die eigentliche Versicherungspflicht geprüft werden, sondern lediglich der Erwerbsstatus. Was zu Nachforderungen für den Auftraggeber und Rechtsunsicherheit beim Selbständigen bzw. Mitarbeiter führen kann. Auch die übrigen Änderungen am Verfahren ergeben keine Erleichterungen für die Selbständigen in Deutschland. Eine ausführliche Diskussion und Abstimmung mit den Fachverbänden wären gerade zu diesem komplexen Thema dringend notwendig gewesen.

Das grundlegende Problem bleibt ungelöst

Weiterhin ungelöst bleibt die Kernforderung des BDS. So ist die verantwortliche Clearingstelle für das Statusfeststellungsverfahren weiterhin bei der Deutschen Rentenversicherung angesiedelt. So fragen sich die Präsidenten: “Wie kann es sein, dass die Entscheidung, ob eine Sozialversicherungspflicht vorliegt bei der Organisation liegt, die die Beiträge dann nachher vereinnahmt? Eine neutrale Stelle sieht anders aus!” Es ist ernsthaft zu bezweifeln, ob mit diesen Rahmenbedingungen unabhängige Verfahren überhaupt gewährleistet werden. Vielmehr haben solche Entscheidungen durchaus “ein Gschmäckle” finden die Unternehmer.

Wie geht es weiter?

Das SFV steht ohnehin auf der Agenda der Kernforderungen des BDS Baden-Württemberg zur vorstehenden Bundestagswahl. Der Verband wird nun noch massiver als geplant dieses gerade für kleine Selbständige so wichtige Thema in die Diskussion einbringen. Auch eine enge Abstimmung mit anderen Verbänden auf Bundes- und Landesebene ist geplant.

Der Standpunkt als PDF

Der Protestbrief als PDF

Der Bund der Selbständigen Baden-Württemberg e.V. (BDS) ist der Dachverband und die Stimme von vielen Handels- und Gewerbevereinen im Land. Dieser Wirtschaftsverband besteht seit fast 170 Jahren.

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