Information zum Entlastungspaket für Unternehmen

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Stand: 08.04.2022

Grundlegendes Ziel

Sicherung der kurzfristigen Liquidität

Maßnahmen:

KfW-Kreditprogramm (Volumen ca. 7 Mrd. Euro)

  • Investitions- und Betriebsmittelkredit
  • Für Unternehmen jeder Größe
  • Nachgewiesene Betroffenheit ist Zugangsvoraussetzung, bspw.:
    • Umsatzrückgang durch weggebrochenen Absatzmarkt
    • Produktionsausfälle in Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg
  • Zinsgünstig
  • Haftungsfreistellung für die Hausbanken
  • Bis zu zwei Jahre tilgungsfrei
  • Wird aktuell konkretisiert und soll kurzfristig an den Start gehen

Bund-Länder-Bürgschaftsprogramm

  • Erweitert auf Unternehmen die nachweislich vom Ukraine-Krieg betroffen sind
  • Gilt für die Programme der Bürgschaftsbanken und das Großbürgschaftsprogramm des Bundes
  • Wird kurzfristig konkretisiert und aufgesetzt

Zeitlich befristeter Kostenzuschuss für Unternehmen

  • Für Unternehmen die von den gestiegenen Energiekosten (Gas und Strom) belastet sind
  • Ausgangspunkt ist die Preisdifferenz der gezahlten Strom- und Gaskosten im Jahr 2022 im Vergleich zum Jahr 2021
    • Eine Preisdifferenz oberhalb einer Verdopplung der Erdgas- und Strompreise wird anteilig bezuschusst
    • Gemäß den Vorgaben des Temporary Crisis Framework
  • Drei Förderstufen:
    1. 30% der Preisdifferenz und bis zu 2 Mio. Euro für Unternehmen in einer energie- und handelsintensiven Branche (nach Vorgaben der Europäischen Kommission) angehören und mind. 3% Energiebeschaffungskosten nachweisen können
    2. Bis zu 50% der Preisdifferenz und max. 25 Mio. Euro für Unternehmen, die die Voraussetzungen der ersten Förderstufe erfüllen und einen Betriebsverlust aufgrund der zusätzlichen Energiekosten nachweisen können
    3. Bis zu 70% der Preisdifferenz und max. 50 Mio. Euro für stark betroffene Sektoren (z. B. Chemie, Glas, Stahl, Metall, Keramik)
  • Das Programm soll kurzfristig konkretisiert und aufgesetzt werden
  • Im Juli sinkt die prozentuale Förderung um einmalig 10%

Eigen- und Hybridkapitalhilfen

  • Zielgerichtete Unterstützung für große Unternehmen der Realwirtschaft werden aktuell geprüft
  • Nur bei Bestandsgefährdung und Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
  • Unterstützung von Energieunternehmen
  • Überbrückung von Liquiditätsengpässen

Weiterführende Informationen

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Diese Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie wird aufgrund der veränderlichen Lage regelmäßig aktualisiert und erweitert.

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