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Kanzlei Gänsheide – Rechtsanwalt Frank Felix Höfer . Fachanwalt für Erbrecht . Fachanwalt für Familienrecht

Wir beraten im Erbrecht, Familienrecht und Steuerrecht. Durch unsere jahrelange Konzentration auf diese Rechtsgebiete, zahlreichen Fortbildungen und eigenen Fachvorträgen bieten wir ein hohes Maß an Erfahrung. Wir gestalten mit Ihnen alle notwendigen Dokumente wie Ehevertrag, General- u. Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Übergabevertrag, Testament oder Erbvertrag. Bei Streitigkeiten anlässlich einer Trennung oder eines Erbfalls vertreten wir Ihre Interessen mit Augenmaß – und wenn nötig selbstverständlich auch vor Gericht. Wir verstehen unsere rechtsberatende Tätigkeit als Dienstleistung. Unsere anwaltliche Betreuung zeichnet sich durch Individualität und Persönlichkeit aus. Eine Gesamtschau des Sachverhaltes und seiner Umstände sind uns sehr wichtig. Hierfür nehmen wir uns Zeit. Von der ersten Beratung bis zur anwaltlichen Vertretung im gerichtlichen Verfahren behalten wir das Ziel fest im Blick, um effektive und wirtschaftlich sinnvolle Ergebnisse für unsere Mandanten zu erreichen. Ihr Anliegen steht bei uns im Mittelpunkt.

Rechtsanwalt Frank Felix Höfer, zugleich Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Familienrecht, zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) und VorsorgeAnwalt ist FOCUS Top-Rechtsanwalt 2019, 2020 u. 2021 im Erbrecht. Seite Kanzlei zählt laut dem Wirtschaftsmagazin CAPITAL (Heft 2021/6) zu den besten Anwaltskanzleien in Deutschland 2021 im Erbrecht.

Kanzlei Gänsheide – Rechtsanwalt Frank Felix Höfer . Fachanwalt für Erbrecht . Fachanwalt für Familienrecht
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