Es tut sich nichts: BDSBW hakt bei Corona-Rückzahlungen erneut nach

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Erneut haben wir uns mit einem Schreiben an Ministerpräsident Özdemir, die zuständigen Ministerien sowie die Fraktionsspitzen von Grünen und CDU gewandt, denn passiert ist seit dem letzten Mal nichts. Sieben Monate nach dem einstimmigen Landtagsbeschluss ist das Antragsportal für die Corona-Soforthilfe-Rückzahlungen immer noch nicht offen, der Verband fordert deshalb erneut ein verbindliches Datum und mehr Transparenz.
Im folgenden können sie unseren Brief lesen.

Seit dem 25. Februar 2026 gibt es das Corona-Soforthilfe-Ausgleichsgesetz Baden-Württemberg. Der Landtag hat es einstimmig beschlossen, nachdem der Verwaltungsgerichtshof Mannheim die Rückforderungen der L-Bank für Anträge vor dem 8. April 2020 für rechtswidrig erklärt hatte. 

Ein gutes halbes Jahr später ist von diesem Geld noch nichts zurückgeflossen. Das digitale Antragsportal der L-Bank, über das die Erstattung abgewickelt werden soll, ist bis heute nicht geöffnet. Damit warten die betroffenen Selbständigen und Unternehmen weiterhin auf die praktische Umsetzung einer Regelung, die politisch längst beschlossen ist. 

Für die Betroffenen ist das keine abstrakte Verzögerung. Es geht um Beträge, die viele Betriebe während der Pandemie dringend gebraucht und ordnungsgemäß verwendet haben, bevor die L-Bank sie zurückforderte. Wer als Soloselbständiger oder kleiner Betrieb diese Summen aus der eigenen Liquidität aufbringen musste, kann nicht beliebig lange auf die Korrektur eines staatlichen Fehlers warten. 

Zusätzlich zur langen Verfahrensdauer kritisieren wir die äußerst dürftige Informationslage. Für die betroffenen Unternehmen ist derzeit kaum nachvollziehbar, wie der konkrete Zeitplan aussieht, welche Schritte noch ausstehen und wann tatsächlich mit einer Antragstellung und Rückzahlung gerechnet werden kann. Gerade angesichts der langen Vorgeschichte erwarten wir eine transparente, verbindliche und regelmäßige Kommunikation. 

Sollte eine Liveschaltung des Antragsportals tatsächlich erst im kommenden Jahr vorgesehen sein, ist dies aus unserer Sicht nicht akzeptabel. Nach dem eindeutigen Urteil des Verwaltungsgerichtshofs und dem einstimmigen Beschluss des Landtags darf die technische und administrative Umsetzung nicht dazu führen, dass sich die Rückzahlung nochmals um viele Monate verzögert. Wer einen gesetzlichen Anspruch auf Ausgleich geschaffen hat, muss auch dafür sorgen, dass dieser zeitnah in Anspruch genommen werden kann. 

Als Bund der Selbständigen Baden-Württemberg fordern wir daher: 

  • einen verbindlichen und öffentlich kommunizierten Zeitplan für die Umsetzung und eine regelmäßige Information der Betroffenen über den aktuellen Stand,  
  • die schnellstmögliche Freischaltung des Antragsportals noch im Jahr 2026 eine Verschiebung der Liveschaltung ins Jahr 2027 halten wir angesichts der bisherigen Verfahrensdauer für nicht vertretbar,  
  • ein tatsächlich unbürokratisches Verfahren, wie zugesagt, mit verständlichen Antragsunterlagen, klaren Fristen und kurzen Bearbeitungszeiten,  
  • eine schnelle Auszahlung in eindeutigen Fällen, ohne unnötige zusätzliche Prüfschleifen und monatelange Wartezeiten,  
  • volle Transparenz über die mit dem Ausgleichsverfahren verbundenen Verwaltungskosten. Es muss nachvollziehbar offengelegt werden, welche Kosten insbesondere für die Entwicklung und den Betrieb des Antragsverfahrens, die Prüfung der Anträge sowie die Abwicklung der Rückzahlungen entstehen. Gerade bei einem Verfahren, das der Korrektur staatlichen Handelns dient, erwarten wir eine transparente und wirtschaftliche Umsetzung.  

 

Der Landtag hat mit seinem einstimmigen Beschluss im Februar gezeigt, dass in dieser Frage parteiübergreifend Einigkeit besteht. Dieser politische Wille muss sich nun endlich auch in der Umsetzung widerspiegeln. Ein beschlossenes Ausgleichsgesetz hilft den betroffenen Unternehmen nicht, solange sie ihren Anspruch faktisch nicht geltend machen können. 

 

Die Selbständigen und mittelständischen Unternehmen in Baden-Württemberg haben lange genug auf eine längst beschlossene Lösung gewartet. Nach Jahren der rechtlichen Unsicherheit dürfen sie jetzt nicht erneut auf unbestimmte Zeit vertröstet werden. Sie brauchen Verlässlichkeit, Transparenz – und vor allem die ihnen zustehende Rückzahlung. 

Wir bitten Sie daher nachdrücklich, sich für eine zügige Umsetzung, einen verbindlichen Zeitplan und die notwendige Transparenz einzusetzen und uns über den aktuellen Stand zu informieren. Für Rückfragen und einen persönlichen Austausch stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung. 

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