Stopp von missbräuchlichen Abmahnungen wegen DSGVO
Stuttgart. Der Bund der Selbständigen Baden-Württemberg e.V. (BDS) hat die Forderung der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag gegen missbräuchliche Abmahnungen, basierend auf der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), untermauert: „Es muss Schluss sein mit missbräuchlichen Abmahnungen. Wir fordern zudem eine Mittelstandsklausel in der DSGVO, die dem Mittelständler Erleichterungen verschafft“, mahnte Günther Hieber, Präsident des BDS-Bundes- und Landesverbands.
„Wir als Stimme der Handels- und Gewerbevereine verlangen eine spürbare Erleichterung in der DSGVO für unsere kleinen und mittelständischen Unternehmen. Es kann nicht sein, dass diese DSGVO dem Mittelstand solche erheblichen zusätzlichen Belastungen auferlegt. Diese sind finanziell und personell absolut nicht vertretbar“, erklärte der Präsident des BDS-Bundes- und Landesverbands.
Hieber beklagte: „Dieser Wahnsinn mit missbräuchlichen Abmahnungen wegen angeblicher Verstöße gegen die DSGVO muss gestoppt werden.“ Er bekräftigte das Unionsvorhaben: „Es ist sinnvoll und notwendig, eine Schonfrist von einem Jahr einzurichten. Unbewusste DSGVO-Verstöße sind nicht zu vermeiden. Grundsätzlich sollte ein Verstoß auch nicht gleich mit Abmahngebühren bestraft, sondern erst verwarnt werden. Wir dürfen nicht vergessen: Unsere kleinen und mittelständischen Unternehmen konnten sich in der – für so ein komplexes neues Datenschutzrecht – kurzen Vorlaufzeit nicht ausreichend vorbereiten. Die Verunsicherung im Mittelstand ist riesig.“
Seit 25. Mai 2018 gilt die neue DSGVO. Ziel ist ein EU-weit besserer Datenschutz. Daher wird die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch Behörden, Vereine, Unternehmen und Verbände nun wesentlich strenger geregelt.
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