Statement / Kurzumfrage zu Corona-Rückmeldeverfahren

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Beschwerden und Probleme häufen sich – Mehrzahl der Mitglieder rechnen mit Rückzahlungsforderungen – geänderter Abrechnungszeitraum weist Lücken auf

„Zu kompliziert, zu kurzer Zeitraum, Fördervoraussetzungen weggebrochen“ – das sind nur einige der Aussagen, die die Mitglieder bei einer aktuellen BDS-Kurzumfrage* zum Corona-Rückmeldeverfahren angegeben haben. Was als schnelle, unbürokratische Unterstützung für Unternehmer*innen und Selbständige für die Anfangsmonate der Corona-Pandemie (März, April und Mai 2020) gedacht war, stellt sich mehr und mehr als das Gegenteil heraus. Seit Ende Oktober 2021 läuft hierzu das Rückmeldeverfahren der L-Bank und dem Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg zur Corona-Soforthilfe und die Beschwerden über das Verfahren häufen sich.

Während das Antragsverfahren sich recht einfach gestaltete, ist das Rückmeldeverfahren wesentlich komplizierter. Viele BDS-Mitgliedsunternehmen geben an, dass sie das Rückmeldeverfahren ohne Unterstützung eines Steuerberaters nicht durchführen können. Und das, obwohl diese am Antragsverfahren nicht beteiligt waren. Das bedeutet einen wesentlich höheren zeitlichen Aufwand mit neuerlichen Zusatzkosten.

Fehlendes Fingerspitzengefühl seitens der Politik

„Für die Selbständigen, Gewerbetreibenden und Unternehmen ist die Vorgehensweise ein Schlag ins Gesicht“, so Bettina Schmauder, Präsidentin des BDS Baden-Württemberg. „Das Verfahren ist nicht nur kompliziert, sondern kommt auch zu einem Zeitpunkt, in dem viele Unternehmen mit bangem Blick auf die neuesten Corona-Einschränkungen schauen und erneut mit massiven Umsatzeinbrüchen, gerade im Weihnachtsgeschäft, rechnen müssen.“ Hier wären mehr Fingerspitzengefühl und Flexibilität seitens der Politik gefordert. „Eine Verschiebung des Rückmeldeverfahrens wäre jetzt das richtige Signal, um gerade den kleinen und mittleren Unternehmen den zeitlichen und finanziellen Druck zu nehmen“, macht Bettina Schmauder klar.

Denn inzwischen rechnen rund 64 Prozent der Umfrageteilnehmenden damit, dass sie die Soforthilfe komplett (26,47%) bzw. teilweise (36,47%) zurückzahlen müssen. Noch drastischer stellen sich die Zahlen in den Branchen Handwerk bzw. Gastronomie dar: Sind es im Handwerk je 39,53%, die mit einer vollständigen bzw. teilweise Rückzahlung rechnen, geben mehr als 90% der Gastronomie-Betriebe an, dass sie komplett (23,23%) bzw. teilweise (69,23%) zurückzahlen müssen.

Gründe für die hohe Rückzahlungsquoten

Ein wesentlicher Kritikpunkt ist die Änderung des Abrechnungszeitraumes. Der Zuschuss ist demnach erst ab dem Tag der Antragsstellung möglich. Da diese frühestens ab dem 26.03.2020 möglich war, der Lockdown jedoch bereits ab dem 13.03.2020 erfolgte, fehlen dem Antragssteller mindestens zwei Wochen in der Berechnung.

Zudem gab es eine Änderung der Fördervoraussetzungen. Wurde im Antragsverfahren zunächst noch von Liquiditätsengpässen oder Umsatzeinbrüchen gesprochen, wurde letzteres nun als Fördervoraussetzung herausgestrichen.

„Wir können uns nicht vorstellen, dass dieses Rückmeldeverfahren dem damaligen politischen Willen entspricht, die Unternehmen in ihrer angespannten Lage zu entlasten“ so BDS-Präsidentin Bettina Schmauder.

Mit dem Stimmungsbild aus unseren Mitgliedsunternehmen und den Ergebnissen der aktuellen Kurzumfragen wenden wir uns als BDS Baden-Württemberg an die entsprechenden Stellen, um auf eine Verbesserung der Situation herbeizuführen. Gleichzeitig machen wir unsere Forderungen nach einer Anpassung des Rückmeldeverfahrens und einer Verschiebung der Abgabefrist deutlich.

*BDS-Kurzumfrage: Zeitraum vom 18.11. – 24.11.2021, 335 Teilnehmende

Weitere Informationen:
Der Bund der Selbständigen Baden-Württemberg e.V. (BDS) ist der Dachverband und die Stimme von vielen Handels- und Gewerbevereinen im Land. Dieser Wirtschaftsverband besteht seit fast 170 Jahren. Weitere Informationen zum BDS-Landesverband finden Sie unter www.bds-bw.de.

Die Pressemitteilung als PDF als Download > > hier

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