BDS begrüßt Bundesratsinitiative zur Anhebung der Freigrenze für Vereine auf 45.000 Euro

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BDS-Präsident Hieber kritisiert unterschiedliche Behandlung

Stuttgart. Der Bund der Selbständigen (BDS) hat die Bundesratsinitiative der Länder Bremen und Baden-Württemberg zur Anhebung der steuerlichen Freigrenze für Gewinne aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben der Vereine um jährlich 10.000 Euro begrüßt. „Befremdlich ist, dass die Anhebung nur für gemeinnützige Vereine gelten soll. Warum nicht auch für nicht gemeinnützige Vereine? Bisher galt auf diesem Gebiet einheitliches Recht“, erklärte Günther Hieber, Präsident des BDS-Bundes- und Landesverbands.

„Ich fordere unseren Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann auf, eine Korrektur zugunsten der bisherigen Gleichbehandlung herbeizuführen“, sagte Hieber. Es gebe laut Hieber keinen einsehbaren Grund, die anderen Vereine bei der fälligen Neufestsetzung des Freibetrages für die Gewinne aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben zu diskriminieren.

Zugleich verteidigte Hieber: „Gemeinnützige Vereine genießen zu Recht eine Befreiung von der Körperschafts- und Gewerbesteuer. Genauso können sie zu Recht für Spenden und bestimmte Mitgliedsbeiträge Spendenbescheinigungen ausstellen. Ebenso zu Recht können sie einen Übungs-leiter- und Ehrenamtsfreibetrag für die Mitarbeiter sowie Gebührenbefreiung für Eintragungen im Vereinsregister in Anspruch nehmen.“

„Die bisherige Höhe von 35.000 Euro gilt bereits seit 2007 und bedarf durchaus der Anpassung“, unterstrich Hieber. Er fügte hinzu: „Wenn man richtigerweise das Ehrenamt stärken will, muss man darauf hinweisen, dass auch die nicht gemeinnützigen Vereine meist ehrenamtlich betrieben werden“.

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