Die Einführung einer elektronischen Arbeitszeiterfassung sorgt für Diskussionen. Während Befürworter eine bessere Kontrolle der Arbeitszeiten und den Schutz von Arbeitnehmern vor Überstunden fordern, sehen Kritiker wie der Bund der Selbständigen Baden-Württemberg eine pauschale Verurteilung der Wirtschaft und eine weitere unnötige Bürokratisierung.
Der Bund der Selbständigen Deutschland begrüßt die Option einer elektronischen Zeiterfassung, fordert aber eine Lösung, die den Arbeitgebern keine Mehrkosten und zusätzlichen bürokratischen Aufwände bringt. “Wir brauchen keine orwellsche staatliche Arbeitszeitüberwachung. Individuelle, einvernehmliche Regelungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern müssen Vorrang haben – exklusive Ausnahmen für tarifgebundene Unternehmen sind ein absolutes No-Go. Vertrauensarbeitszeit muss möglich bleiben, wenn beide Partner das wollen und nicht nur, wenn Behörden zustimmen”, so Andreas Keck, Generalsekretär des Bund der Selbständigen Deutschland.
Die derzeit geplante elektronische Lösung soll nach Aussagen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) schwarze Schafe herausfiltern und nur „Normalfälle“ im Blick haben. Das Bundesarbeitsgericht fordert nach seinem viel beachteten Urteil eine systematische Erfassung, aber nicht zwingend eine elektronische. Denkbar sei dem Bundesarbeitsgericht zufolge auch eine Aufzeichnung auf Papier. Nach aktuellem Entwurf könnten Tarifnehmer auch Ausnahmen von der elektronischen Aufzeichnung vereinbaren, nicht tarifgebundenen Unternehmen wäre diese Möglichkeit aber versperrt. Zwar soll die nachträgliche Erfassung möglich sein und für Kleinbetriebe vielleicht eine Sonderregelung kommen. Dennoch wird die Wirtschaft wieder pauschal unter Generalverdacht gestellt.
„Trotz der angekündigten Sonderreglungen werden besonders kleine – und Kleinstbetriebe große Probleme bekommen. Sie müssen erneut mit vermehrtem Bürokratieaufwand rechnen, den es eigentlich dringend abzubauen gilt. Politik und Verwaltung sollten besser auf Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer setzen. Es gilt, die Weichen für die Zukunft zu stellen, nicht ein Zurückfallen in das 20. Jahrhundert. Arbeitszeiten müssen flexibilisiert werden. Hier könnte eine längst überfällige Wochenarbeitszeitregelung helfen. Anstatt solche Modelle zu ermöglichen, steht die Gouvernante Staat mit der Stechuhr hinter den Unternehmern. In vielen Fällen auch zum Nachteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Eine Über-Bürokratie durch eine elektronische Zeiterfassung darf kein Einfallstor für einen Überwachungsstaat sein. Mehr ermöglichen statt gängeln sollte die Devise sein“, so der Hauptgeschäftsführer des BDS Bayern, Michael Forster.
„Leider müssen wir hier wieder einen Kontrollwahnsinn erleben, der nur zu noch mehr Bürokratie führen wird. „Normalfälle“ lassen sich durch solch eine elektronische Arbeitszeiterfassung eventuell unproblematisch erfassen. Beispielsweise im Bauhandwerk wird es allerdings zu Problemen führen, da hier eine elektronische Umsetzung sich schwer durchführen lässt. Warum folgt man nicht dem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes, das eine systematische Arbeitszeiterfassung fordert? Hiermit wäre der eigentliche Sinn einer generellen Arbeitszeiterfassung abgebildet, der den Unternehmen freie Hand über die Wahl der Erfassung lässt“, so Liliana Gatterer, Präsidentin vom Bund der Selbständigen Rheinland-Pfalz & Saarland e.V.