Stand 30.11.2022
Die Gas- und Energiekrise bleibt weiterhin das bestimmende Thema. Nach und nach werden auch immer mehr Details zu den Hilfsprogramm der Landes- und Bundesregierung bekannt. Wir haben für Sie alle wichtigen Infos zusammengefasst.
Wirtschaftshilfen des Landes:
- Liquiditätskredit (Plus) – Anträge ab 01. Dezember möglich
- Krisenberatung Energiekostenentlastung – Ab dem 01. Dezember möglich
Wirtschaftshilfen des Bundes
- Härtefallhilfen für kleinere und mittlere Unternehmen – Aktuell noch in Arbeit
- Soforthilfe Dezember – für Dezember 2022
- Strom- und Gaspreisbremse – Ab dem 01. März 2023 (Rückwirkend auch für Januar und Februar 2023)
Die detaillierten Informationen wie Konditionen, Voraussetzungen und weiterführende Links zu den einzelnen Programmen sind im PDF-Dokument zu entnehmen >> hier