Empfehlung: Nach Erhalt der Bescheide Einspruch einlegen
Noch sind viele Fragen zur neuen Grundsteuer offen. Klar ist nur: Die Eigentümer erhalten nach Abgabe der Feststellungserklärung zur Grundsteuerreform einen neuen Grundwertbescheid und auch einen Grundsteuermessbescheid vom zuständigen Finanzamt. Erst in einem späteren zweiten Schritt gehen den Eigentümern dann hierauf aufbauend wie bisher der neue konkrete Grundsteuerbescheid der Stadt bzw. Gemeinde zu.
Fraglich ist jedoch, ob die neuen Grundsteuergesetze überhaupt verfassungskonform sind. Daher ist unsere Empfehlung, nach Erhalt der Bescheide innerhalb eines Monats Einspruch mit Hinweis auf die Verfassungswidrigkeit einzulegen und das Ruhen des Verfahrens zu beantragen. Gestützt wird dies durch die bereits eingereichte Musterklage mehrerer Verbände beim Finanzgericht Baden-Württemberg unter dem Az. 8 K 2368/22.
Eine Vorlage für den Einspruch finden Sie hier >>