Das baden-württembergische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus hat heute bekanntgeben, dass die Härtefallhilfen Energie für kleine und mittlere Unternehmen ab sofort beantragt werden können.
Antragsvoraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten und Sitz in Baden-Württemberg.
Zudem müssen die KMU folgende Antragsvoraussetzungen erfüllen:
- ein negatives betriebliches Ergebnis (EBITDA) im Jahr 2022 oder im 2. Halbjahr 2022.
- Die Energiekosten haben sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mindestens verdreifacht.
- die Energieintensität beträgt mindestens 6 %.
Die Förderung erfolgt energieträgerunabhängig, d.h. es werden Strom, Gas, Fernwärme, Öl und Pellets berücksichtigt. Zunächst können Anträge für die Förderlinie 2022 eingereicht werden. Hier gelangen Sie zur Antragsplattform der L-Bank.
Die Härtefallhilfen Energie für KMU 2022 BW soll Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) unterstützen, die besonders stark von den gestiegenen Energiepreisen betroffen sind. Eine Antragstellung ist ab dem 15. März 2023 möglich. Die Antragsfrist endet am 15. Juni 2023.
Ausführliche Informationen sind über die Seite des Wirtschaftsministeriums abrufbar: >> hier
Für eine mögliche Förderlinie für 2023 sollen zunächst die Erfahrungswerte zur Wirksamkeit der Preisbremsen des Bundes sowie der Anwendung der ersten Förderlinie für 2022 abgewartet werden.
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