Härtefallhilfen Energie für KMU beschlossen

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Wie die Landesregierung in einer Pressemitteilung bekannt gegeben hat, wurde am 14.02.2023 die Umsetzung der Härtefallhilfen Energie für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) durch den Ministerrat beschlossen. Durch diese Härtefallhilfen werden KMU, die im Einzelfall durch besonders stark gestiegene Energiekosten betroffen sind, unterstützt.

Das vom Land konzipierte Härtefallprogramm stellt darauf ab, die KMU energieträgerunabhängig zu fördern – einschließlich Pellets und Öl.

Das Programm hilft in einem ersten Schritt Unternehmen, die im Jahr 2022 aufgrund von Energiekostensteigerungen ein negatives betriebliches Ergebnis erzielten (EBIDTA), mindestens eine Verdreifachung der Energiekosten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum verzeichneten und eine Energieintensität von mindestens sechs Prozent aufwiesen. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten mit Sitz in Baden-Württemberg.

Antragstellung im März geplant

Anträge sollen voraussichtlich im Laufe des März bei der L-Bank gestellt werden können. Allerdings ist Baden-Württemberg dabei auf den Bund angewiesen, denn das Programm wird aus Bundesmitteln finanziert. Die Bundesmittel dürfen zweckgebunden nur für Härtefälle eingesetzt werden, da die Härtefallhilfen die Strom- und Gaspreisebremsen sowie den Dezemberzuschlag des Bundes ergänzen.

Für eine mögliche Förderlinie für 2023 sollen zunächst die Erfahrungswerte zur Wirksamkeit der Preisbremsen des Bundes sowie der Anwendung der ersten Förderlinie für 2022 abgewartet werden.

Bisherige Unterstützungsangebote

Die Härtefallhilfen Energie ergänzen die bereits Ende 2022 beschlossenen landesseitigen Unterstützungsmaßnahmen zur Abfederung der Energiekrise. Die Winterhilfen umfassen ein Krisenberatungsangebot sowie eine Liquiditätshilfe in Form des „Liquiditätskredit (Plus)“. Weiterführende Informationen zu diesen beiden Wirtschaftshilfen finden Sie in unserer Mitgliederinfo hier >>
Quelle: Land Baden-Württemberg
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