Reform des Transparenzregisters

2563
Transparenzregister-

Am 10. Juni 2021 hat der Bundestag das sog. Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz beschlossen. Da der Bundesrat am 25. Juni 2021 keinen Einspruch eingelegt hat, ist das Gesetz gebilligt und tritt ab dem 1. August 2021 in Kraft. Durch das Gesetz wird das Transparenzregister zu einem Vollregister umgewandelt.

Durch die Reform sind alle transparenzpflichtigen Gesellschaften (z.B. GmbH, eingetragene Personengesellschaften etc.) verpflichtet ihren wirtschaftlich Berechtigten zu ermitteln und dem Transparenzregister aktiv mitzuteilen.

Der wirtschaftlich Berechtigte kann nur eine natürliche Person sein und unter deren Eigentum / Kontrolle steht die betroffene Gesellschaft. Sollte nach umfassender Prüfung kein wirtschaftlich Berechtigter ermittelt werden können, gelten bei juristischen Personen / eingetragenen Personengesellschaften in der Regel der gesetzliche Vertreter, der geschäftsführende Gesellschafter oder der Partner des Vertragspartners als wirtschaftlich Berechtigter.

Bisher haben einige Unternehmen von der sog. Mitteilungsfiktion profitiert und mussten daher keine spezielle Meldung an das Transparenzregister vornehmen. Dieses Privileg fällt nun durch die Reform weg. Für die Unternehmen, die bisher von der Mitteilungsfiktion profitiert haben, gibt es Übergangsfristen:

  • AG, SE, KGaA bis zum 31. März 2022
  • GmbH, Genossenschaft, Europäische Genossenschaft oder Partnerschaft bis zum 30. Juni 2022
  • in allen anderen Fällen (z. B. eingetragene Personengesellschaften) bis spätestens zum 31. Dezember 2022.

Für Vereine gelten weiterhin die Ausnahmen bzw. die Meldefiktion bleibt bestehen. Das heißt auch für BDS Ortsvereine, dass Sie weiterhin keine doppelte Meldung bei Änderungen im Vorstand machen müssen. Diese müssen lediglich beim Vereinsregister angemeldet werden.

Weitere Informationen:
FAQs und Ansprechpartner des Transparenzregister: Mehr
FAQs des Bundesverwaltungsamtes: Mehr

Vorheriger ArtikelVoxelAir GmbH
Nächster Artikel#bdsvorort: Ehrenmitgliedschaft an Jochen Heidenwag vom GHV Feuerbach