Kein „Doppel-Wumms“ für die kleinen Betriebe

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Stellungnahme zu Expertenkommission Gas

Nach Einschätzung des BDS Baden-Württemberg sind die von der Expertenkommission Gas ausgearbeiteten Vorschläge zur Entlastung von Verbrauchern und Industrie kein „Doppel-Wumms“ für die kleinen Betriebe. Die Vorschläge gehen zwar grundsätzlich in die richtige Richtung, aber zugleich bleiben weiterhin viele Fragen gerade für die Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMUs) offen.

Die Gaspreisbremse, die für Verbraucher und KMUs ab März 2023 vorgesehen ist, wird für viele Kleinst- und Mittlere Betriebe voraussichtlich zu spät kommen. Laut KfW-Ifo-Mittelstandsbarometer liegen die Geschäftserwartungen des Mittelstandes schon fast auf einem Allzeittief. Hier hilft auch die geplante Einmalzahlung nicht mehr zur Überbrückung.

„Wir fragen uns, warum der Mittelstand in der Expertenkommission im Gegensatz zur Industrie nicht vertreten war“, so Jan Dietz, Präsident des BDS Baden-Württemberg. „Das zeigt weiterhin, dass der kleine Mittelstand trotz gegenteiliger Aussagen und Beteuerungen in der Betrachtung der Bundesregierung immer noch völlig untergeht. Die Bundesregierung muss die Empfehlungen der Kommission zügig vorbereiten und umsetzen und sollte nicht auf Endergebnisse warten, da sonst tausende kleinerer Unternehmen in existenzbedrohende Situationen kommen werden.“

Es braucht eine schnelle Umsetzung und Konkretisierung der Gaspreisbremse für die Mittelstandsbetriebe bereits ab Januar wie für die Industrie. Hier befürwortet der Landesverband den Vorschlag der Kommission, dass die Bundesregierung Instrumente für Unternehmen wie Liquiditätshilfen, Bürgschaften und Zuschüsse schnell aufsetzen muss und nicht auf die Endergebnisse der Kommission Ende Oktober warten sollte.

Bleibt noch die Ausarbeitung der Strompreisbremse: Hier sollte die Chance auf eine direkte Einbindung der KMUs ergriffen werden, um zielgerichtete und zügige Lösungen ausarbeiten zu können.

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