Nachfolgend eine Übersicht der wichtigsten steuerlichen Veränderungen und neuen Gesetze für 2025, die speziell Unternehmen und Selbständige betreffen:
Einführung der E-Rechnungspflicht
- Pflicht zum Empfang: Unternehmen und Selbständige müssen ab 2025 elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten können.
- Übergangsfristen: Bis Ende 2027 sind Papierrechnungen oder einfache PDF-Rechnungen weiterhin zulässig.
Siehe auch https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/e-rechnung.html
Änderungen bei der Umsatzsteuer
- Kleinunternehmerregelung: Die Umsatzgrenze steigt von 22.000 Euro auf 25.000 Euro Jahresumsatz.
- Vorsteuergrenze: Die Schwelle für monatliche Voranmeldungen wird auf eine Zahllast von 9.000 Euro) angehoben.
- Bildungsleistungen: Erweiterung der Umsatzsteuerbefreiung auf weitere Bildungsangebote.
Steuerliche Förderung von Photovoltaikanlagen
- Leistungsgrenze: Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen bis zu 30 kW (peak) pro Gewerbeeinheit.
Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege
- Neue Frist: Ab 2025 müssen Buchungsbelege nur noch acht Jahre (statt bisher zehn Jahre) aufbewahrt werden.
Siehe auch https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/buerobratie-abbauen-2264628
Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten
- Erhöhung der Steuerförderung: Erweiterung der steuerlichen Forschungszulage für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
- Förderhöhe: Bis zu 25 % der förderfähigen Kosten können geltend gemacht werden.
Siehe auch https://www.bescheinigung-forschungszulage.de/neu-hier
Mindestlohn
- Anstieg des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro / Stunde
Siehe auch https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Mindestlohn/mindestlohn.html
Minijob-Grenze
- Anhebung der Verdienstgrenze für Minijobs durch Koppelung an den Mindestlohn auf 556 Euro pro Monat (bisher 538 Euro).
Siehe auch https://www.haufe.de/personal/entgelt/minijob-grenze_78_479516.html
Anstieg bei der Kranken- und Pflegeversicherung
- Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich von 1,7 % auf 2,5 %
- Erhöhung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung im Januar um 0,2 %
- Versicherte und Arbeitgeber müssen daher mehr zahlen
Inkrafttreten der Grundsteuerreform
- Neues Berechnungsmodell: Die Grundsteuer wird ab 2025 nach aktualisierten Modellen erhoben, wobei die Bundesländer teils unterschiedliche Ansätze verfolgen
Preiserhöhung bei Briefen und Paketen
- Porto eines Standardbriefes steigt auf 95 Cent, Kompaktbrief auf 1,10 Euro, Postkarte auf 95 Cent. Auch Paktsendungen verteuern sich je nach Größe.
- Zustellzeiten verlängern sich. Bisher mussten 95 Prozent der Briefe nach zwei Werktagen zugestellt werden, ab 2025 liegt dies bei drei Werktagen
Siehe auch https://shop.deutschepost.de/neue-portowerte-2025
Weiterführende Links:
- https://gruenderplattform.de/ratgeber/kleinunternehmerregelung
- https://www.haufe.de/steuern/steuerwissen-tipps/umsatzsteuer-2025-wichtige-aenderungen-im-ueberblick_170_636268.html
- https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/das-aendert-sich-2025.html
- https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Recht-und-Steuern/Steuerrecht/%C3%84nderungen-Jahreswechsel/
Hinweis:
Kein Anspruch auf Vollständigkeit und keine Haftung für inhaltliche Korrektheit. Eine Beratung durch beispielsweise einen Steuerberater oder Rechtsanwalt etc. kann dadurch nicht ersetzt werden.