Veränderungen und neue Regelungen in 2025

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Nachfolgend eine Übersicht der wichtigsten steuerlichen Veränderungen und neuen Gesetze für 2025, die speziell Unternehmen und Selbständige betreffen:

Einführung der E-Rechnungspflicht

  • Pflicht zum Empfang: Unternehmen und Selbständige müssen ab 2025 elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten können.
  • Übergangsfristen: Bis Ende 2027 sind Papierrechnungen oder einfache PDF-Rechnungen weiterhin zulässig.

Siehe auch https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/e-rechnung.html

Änderungen bei der Umsatzsteuer

  • Kleinunternehmerregelung: Die Umsatzgrenze steigt von 22.000 Euro auf 25.000 Euro Jahresumsatz.
  • Vorsteuergrenze: Die Schwelle für monatliche Voranmeldungen wird auf eine Zahllast von 9.000 Euro) angehoben.
  • Bildungsleistungen: Erweiterung der Umsatzsteuerbefreiung auf weitere Bildungsangebote.

Siehe auch https://www.haufe.de/steuern/steuerwissen-tipps/umsatzsteuer-2025-wichtige-aenderungen-im-ueberblick_170_636268.html

Steuerliche Förderung von Photovoltaikanlagen

  • Leistungsgrenze: Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen bis zu 30 kW (peak) pro Gewerbeeinheit.

Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege

  • Neue Frist: Ab 2025 müssen Buchungsbelege nur noch acht Jahre (statt bisher zehn Jahre) aufbewahrt werden.

Siehe auch https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/buerobratie-abbauen-2264628

Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten

  • Erhöhung der Steuerförderung: Erweiterung der steuerlichen Forschungszulage für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
  • Förderhöhe: Bis zu 25 % der förderfähigen Kosten können geltend gemacht werden.

Siehe auch https://www.bescheinigung-forschungszulage.de/neu-hier

Mindestlohn

  • Anstieg des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro / Stunde

Siehe auch https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Mindestlohn/mindestlohn.html

Minijob-Grenze

  • Anhebung der Verdienstgrenze für Minijobs durch Koppelung an den Mindestlohn auf 556 Euro pro Monat (bisher 538 Euro).

Siehe auch https://www.haufe.de/personal/entgelt/minijob-grenze_78_479516.html

Anstieg bei der Kranken- und Pflegeversicherung

  • Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich von 1,7 % auf 2,5 %
  • Erhöhung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung im Januar um 0,2 %
  • Versicherte und Arbeitgeber müssen daher mehr zahlen

Inkrafttreten der Grundsteuerreform

  • Neues Berechnungsmodell: Die Grundsteuer wird ab 2025 nach aktualisierten Modellen erhoben, wobei die Bundesländer teils unterschiedliche Ansätze verfolgen

Preiserhöhung bei Briefen und Paketen

  • Porto eines Standardbriefes steigt auf 95 Cent, Kompaktbrief auf 1,10 Euro, Postkarte auf 95 Cent. Auch Paktsendungen verteuern sich je nach Größe.
  • Zustellzeiten verlängern sich. Bisher mussten 95 Prozent der Briefe nach zwei Werktagen zugestellt werden, ab 2025 liegt dies bei drei Werktagen

Siehe auch https://shop.deutschepost.de/neue-portowerte-2025

 

Weiterführende Links:

 

Hinweis:

Kein Anspruch auf Vollständigkeit und keine Haftung für inhaltliche Korrektheit. Eine Beratung durch beispielsweise einen Steuerberater oder Rechtsanwalt etc. kann dadurch nicht ersetzt werden.

 

 

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