Neue Gesetze und Regelungen 2021

4061

Wie jedes Jahr treten auch Anfang 2021 mehrere neue Gesetze und Verordnungen in Kraft, die für Selbständige und Unternehmer relevant sind. Wir zeigen die wichtigsten Neuerungen im kurzen Überblick.

Mindestlohn / Mindestausbildungsvergütung
Ab dem 01. Januar 2021 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 9,50 Euro pro Stunde. Ab Juli 2021 stiegt dieser Mindestlohn auf 9,60 Euro pro Stunde. Ebenso steigt ab Januar 2021 die monatliche Mindestausbildungsvergütung auf 550 Euro. Weitere Informationen zum Mindestlohn: mehr Weitere Informationen zur Mindestausbildungsvergütung: mehr

Mehrwertsteuer
Die befristete Senkung der Umsatz- und Mehrwertsteuer endet zum 31.12.2020. Ab dem 1. Januar 2021 gelten somit wieder die alten Steuersätze von 19 Prozent (aktuell 16 Prozent) bzw. sieben Prozent (aktuell fünf Prozent). Weitere Informationen: mehr

Pendlerpauschale
Die Pendlerpauschale steigt im neuen Jahr ab dem 21. Kilometer auf 35 Cent pro Entfernungskilometer. Bis zum 20. Kilometer bleibt es bei den bisherigen 20 Cent pro Kilometer. Weitere Informationen: mehr

Grundfreibetrag

Der aktuelle steuerliche Grundfreibetrag steigt von aktuell 9.408 Euro im Jahr 2020 auf 9.744 Euro im Jahr 2021.

Homeoffice – steuerliche Sonderregelung
Ausgaben die im Homeoffice, aufgrund von Corona anfallen, können ab sofort in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Pro Tag können bis zu fünf Euro, maximal jedoch 600 Euro im Jahr, angesetzt werden. Diese Sonderregelung gilt für die Jahre 2020 und 2021.

Solidaritätszuschlag
Der Solidaritätszuschlag fällt für 90% aller Bürger weg. Die Freigrenze, bis zu der kein Solidaritätszuschlag anfällt, steigt von 972 Euro bzw. 1.944 Euro (Einzel- / Zusammenveranlagung) auf 16.956 bzw. 33.912 Euro. Oberhalb dieser Freigrenze gibt es eine sog. Milderungszone, in dieser wird der Solidaritätszuschlag schrittweise erhöht und ab einem zu versteuernden Einkommen von 96.820 Euro (Single) bzw. 193.641 Euro (Verheiratete) wird der volle Zuschlag fällig. Die Regelungen gelten ebenfalls für Personengesellschaften. Von der Reform ausgeschlossen sind Kapitalgesellschaften. Diese müssen auch in Zukunft den Solidaritätszuschlag in voller Höhe abführen. Weitere Informationen zum Solidaritätszuschlag: mehr

Aussetzung Insolvenzantragspflicht
Die Insolvenzantragspflicht wurde im März 2020 ausgesetzt und war bis 31.12.2020 befristet. Diese Aussetzung wurde nun auf den 31.01.2021 verlängert. Weiterhin bleibt jedoch bestehen, dass diese Regelung nur genutzt werden darf, wenn das Unternehmen durch die Pandemie überschuldet ist, aber nicht zahlungsunfähig ist. Weitere Informationen zur Insolvenzantragspflicht: mehr

Digitale Krankmeldung
Ab dem 1. Januar 2021 wird eine Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung von behandelnden Ärzten digital an die Krankenkassen übermittelt. Diese informieren anschließend, ebenfalls digital, dann den Arbeitgeber über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Für eine Übergangszeit von einem Jahr müssen Ärzte zusätzlich noch eine Papier-Bescheinigung für den Versicherten und den Arbeitgeber ausstellen. Der Versicherte muss den Durchschlag selbst an den Arbeitgeber weitergeben.

Ehrenamtspauschale
Die Ehrenamtspauschale steigt von 720 Euro auf 840 Euro im Jahr. Ebenso steigt die sog. Übungsleiterpauschale von 2.400 Euro auf 3.000 Euro im Jahr.

Google-Suche „Mobile-Only“
Ab dem 31. März 2021 wird die Google-Suche umgestellt und es werden lediglich Webseiten gelistet und angezeigt, die für mobile Endgeräte optimiert sind. Einen kostenlosen Online-Test ob eine Homepage für mobile Endgeräte optimiert gibt es hier: mehr

Vorheriger ArtikelMitgliederbereich: Kfz-Sonderkonditionen
Nächster ArtikelVielen Unternehmen geht in Kürze die Luft aus und nun soll es das Homeoffice richten