Lieferkettengesetz beschlossen

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Lieferkettengesetz beschlossen – Was Unternehmen nun beachten müssen

Lieferkette

Am 11. Juni hat der Bundestag mit den Stimmen der Großen Koalition und der Grünen das sog. „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ bzw. das Lieferkettengesetz verabschiedet. Am 25. Juni hat der Bundesrat das Gesetz genehmigt. Das Ziel des Gesetzes ist die Einhaltung der Sorgfaltspflicht mit menschenrechtlichem Bezug in unternehmerischen Lieferketten. So sollen die Menschenrechte und die Umwelt in der globalen Wirtschaft besser geschützt werden und Missstände wie Kinder- und Zwangsarbeit, Sklaverei, Diskriminierung oder Umweltverschmutzung verhindert werden.

Wer ist betroffen?

Ab dem 1. Januar 2023 sind Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern verpflichtet, die im Gesetz vorgesehenen Sorgfaltspflichten im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit einzuhalten. Ab dem 1. Januar 2024 gelten diese Sorgfaltspflichten auch für Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitern. Bei der Ermittlung der genauen Mitarbeiterzahl zählen unteranderem auch ins Ausland entsandte Mitarbeiter und Leiharbeitnehmer.

Die Sorgfaltspflichten und die Verantwortung der Unternehmen sollen sich zukünftig, abgestuft nach Einflussmöglichkeiten, auf die gesamte Lieferkette erstrecken. Daher müssen Unternehmen die Pflichten zum einen im eigenen Geschäftsbereich, aber auch gegenüber ihren unmittelbaren Zulieferern umsetzen. Für mittelbare Zulieferer gilt, dass diese nur betroffen sind, wenn das Unternehmen von Menschenrechtsverletzungen auf dieser Ebene „substantiierte Kenntnis“ erhält.

Aufgrund der Ausweitung auf die mittelbaren und unmittelbaren Zulieferer, ist davon auszugehen, dass auch kleinere Unternehmen betroffen sein werden und bestimmte Sorgfaltspflichten erfüllen müssen.

Was bedeutet es für die Unternehmen?

Die Sorgfaltspflichten der betroffenen Unternehmen umfassen:

Es muss eine Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte verabschieden
Eine jährliche Risikoanalyse zur Ermittlung nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte muss durchgeführt werden
Es muss ein Risikomanagement zur Abwendung negativer Auswirkung auf die Menschenrechte eingerichtet werden
Es gibt eine jährliche Berichterstattungspflicht in dem das eigene Unternehmen und direkte Zulieferer berücksichtigt werden

Eine mögliche zivilrechtliche Haftung wurde während des Gesetzgebungsprozesses immer wieder diskutiert. Jedoch ist im finalen Gesetz eine Klarstellung enthalten, dass Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen nicht über die bestehenden Regelungen zur Verantwortung gezogen werden können. Das bedeutet eine zivilrechtliche Haftung ist ausgeschlossen.

Trotzdem können Unternehmen bei einem Verstoß, abhängig vom Jahresumsatz, mit einem Bußgeld von bis zu 8 Mio. Euro belegt werden. Ab einem Bußgeld in Höhe von 175.000 Euro kann ein Unternehmen für bis zu 3 Jahre von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden.

Ausblick

Obwohl das Gesetz zunächst nur für größere Unternehmen gilt, ist zum einen davon auszugehen, dass diese Unternehmen die Pflichten auch an Lieferanten und Sub- bzw. Nachunternehmen weitergeben werden. Außerdem ist eine Ausweitung der aktuellen Regelung auf kleinere Unternehmen möglich. Dazu werden verschiedene Studien zur Wirksamkeit der neuen Regelung erstellt.

Die EU verfolgt ebenfalls Pläne für ein Lieferkettengesetz. Ein entsprechender Entwurf soll noch in diesem Sommer vorgelegt werden und wird aller Wahrscheinlichkeit nach, eine mögliche zivilrechtliche Haftung beinhalten. Das deutsche Lieferkettengesetz müsste dann an die europaweit geltende Regelung angepasst werden.

Trotz der Anforderung an Unternehmen und einem möglich zusätzlichen Aufwand, kann das Gesetz auch als Chance für Unternehmen gesehen werden. Es fördert die Wettbewerbsfähigkeit, denn Kunden werden zukünftige stärkere Transparenz und Nachhaltigkeit einfordern und verstärkt bei den Unternehmen einkaufen, wo diese Aspekte erfüllt werden. Wenn Sie das Lieferkettengesetz also als Chance betrachten, zahlt dieses Gesetz auf die Zukunft Ihres Unternehmens ein. Nachhaltigkeit bringt einen fundamentalen Wandel für die deutsche Wirtschaft mit sich. Genau darin möchte der BDS Landesverband seine Mitglieder unterstützen. Erfolgreiche und für unternehmerische Zukunft wichtige Wege betrachten, die bereits heute für Unternehmen und Kunden gleichermaßen neue Möglichkeiten eröffnen.

Weitere Informationen:
Zweites Informationsblatt Lieferkettengesetz >> mehr

Ansprechpartner:
Koordinator „Forum für Nachhaltigkeit“
Jürgen Linsenmaier (Vorstandsmitglied)
Tel: 0170 486 7016
E-Mail: j.linsenmaier@juergen-linsenmaier.de

Foto: @frankiefoto/unplash

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