Info über neuen EU-Datenschutz für Mittelständler

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Der Referent Rechtsanwalt Bertram Heßler informierte sehr anschaulich, aber auch kritisch, über den neuen Datenschutz

Gemeinsame Veranstaltung: Bund der Selbständigen Kreisverband Schwäbisch Hall und BDS Schwäbisch Hall informieren ganz aktuell ihre Mitglieder.

Die beiden Vorsitzenden Roland Lorenz vom Kreisverband und Michael Scharf vom Stadtverband freuten sich bei der Begrüßung im Gasthof „Sonneck“ in Gottwollshausen über das große Interesse an diesem wichtigen Zukunftsthema für alle mittelständigen Betriebe. Ziel der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sei es, die Rechte von Betroffenen zu stärken, ein europaweit einheitliches Datenschutzrecht zu schaffen und einen freien Datenverkehr zu fördern.
Für die Unternehmen bedeutet die Umsetzung der DSGVO vor allem Arbeit, die sie lieber in ihrem Betrieb investieren würden.

Der Referent des Abends, Rechtsanwalt und BDS-Mitglied Bertram Heßler, bezeichnete eingangs DATEN als das „Gold des 21.Jahrhunderts“. Er informierte die Teilnehmer sehr fachkundig und verständlich über die am 25. Mai 2018 nach 2-jähriger Übergangsfrist in Kraft getretene Verordnung. Sie soll EU-weit für einen besseren Datenschutz sorgen. Das erklärte Ziel der EU-Kommission ist, die Grundrechte der Bürger zu stärken und Geschäftstätigkeiten in der EU zu erleichtern, indem Vorschriften vereinheitlicht und vereinfacht werden. Die Verordnung, die die Datenschutzrichtlinie aus dem Jahre 1995 – also der Frühzeit des Internets – modernisiert, ist eine der weitreichendsten der vergangenen Jahre. Wer sie ignoriert oder bei der Umsetzung Fehler macht, muss mit Bußgeldern sowie mit teuren Abmahnungen von Anwälten oder Mitbewerbern rechnen. Das zeigt auch die vom Referenten angesprochene Höhe der Bußgelder:  Sie kann maximal 20 Millionen Euro oder aber vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens und damit mehrere Milliarden Euro betragen. Eine unvorstellbare Zahl!

Mit der neuen Vorschrift wird die Verarbeitung personenbezogener Daten der Unternehmen, der Vereine und Behörden jetzt deutlich strenger geregelt. Zu den personenbezogenen Daten zählen Namen, Anschrift, Geburtsdaten, Post- und Internetadresse, Gesundheitsdaten, Kontonummern und Autokennzeichen. Also alles, was Menschen identifizierbar macht. Nach Ansicht des Juristen sind die Folgen der Verordnung nicht ausreichend bedacht worden, weshalb dringend Nachbesserungen erforderlich werden. Dazu würde Artikel 85 eine Öffnungsklausel für eine Regelung im nationalen Recht ermöglichen, von dem Deutschland bislang keinen Gebrauch gemacht hat.

Zum Schutz der Rechte von Verbrauchern dürfen Firmen und Behörden nur jene Nutzerdaten erheben, die sie für den Vertragszweck brauchen. Wer zum Beispiel auf Facebook personalisierte Werbung erhalten oder Apps nutzen möchte, muss jetzt dafür zuerst seine Zustimmung geben. Die Einwilligung zur Datenerhebung kann jederzeit widerrufen werden.

Der EU-Datenschutz verlangt, dass Unternehmen für einen Newsletter die ausdrückliche Einwilligung der Verbraucher benötigen. Ansonsten müssen sie die Nutzerdaten löschen. Da viele Unternehmen Einwilligungen nicht oder nicht alle eingeholt haben, schreiben sie die Nutzer zur Sicherheit an. Wer weiterhin informiert werden will, muss dem also jetzt zustimmen. Auf diese Mails wird nur ein Bruchteil der Verbraucher reagieren, für viele Firmen ist der Schwund ihrer Datenbestände ein großes Problem.

Worauf müssen Firmen besonders achten?  Sie müssen dokumentieren, wie Daten bei ihnen verarbeitet werden – zum Beispiel Gehaltsabrechnungen oder die Lebensläufe von Bewerbern. Das gilt auch, wenn Daten weitergegeben werden, zum Beispiel an einen externen Steuerberater. Für diese sogenannte Auftragsdatenverarbeitung sind Verträge Pflicht. Außerdem müssen Unternehmen jetzt den Verbrauchern genauer Auskunft geben. Jedes Unternehmen und jede Behörde mit zehn oder mehr Mitarbeitern benötigt ab 25. Mai einen Datenschutzbeauftragten.

In der anschließenden Diskussion gab es viele Fragen der BDS-Mitglieder, aber auch deutliche Kritik: Zu bürokratisch, zu viele Informationspflichten, zu transparent, und „der Unsinn im Detail“.

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