Hilfe und Vorlagen zum neuen EU-Datenschutzgrundverordnung

834

Ab 25. Mai 2018 gilt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung. Das kann teuer für Sie werden. Betroffen sind Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger.

Wer die neue EU-Datenschutzgrundverordnung ignoriert oder bei der Umsetzung Fehler macht, muss mit hohen Bußgeldern sowie mit teuren Abmahnungen von Vereinen oder Mitbewerbern rechnen.

Datenschutzerklärung:
Datenschutzerklärung
mehr

Ergänzungen zur Datenschutzerklärung:

Ergänzungen zur Datenschutzerklärung
mehr

Transparenzdokument:
Transparenzdokument
mehr

Wichtig zum Datenschutz im Verein:
Datenschutz im Verein
mehr

Hilfe und Vorlagen vom Landesdatenschutzbeauftragten:
Unter folgendem Link erhalten Sie viele hilfreiche Informationen und Formulare:
https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/orientierungshilfen-merkblatter/

Zusätzlich sind folgende zwei PDF-Dateien auch hilfreich:
Arbeitnehmerdatenschutz-Handreichung >> mehr

Orientierungshilfe der Datenschutzaufsichtsbehörden >> mehr

Weitere Informationen:
Wir haben für Sie ein BDS-Merkblatt dazu >> mehr

Warum kann es ab Mai 2018 teuer werden für Sie?

Mit der neuen Verordnung sollen Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen geschützt werden – insbesondere deren Recht auf den Schutz personenbezogener Daten und der freie Verkehr solcher Daten. Der sachliche Anwendungsbereich ist denkbar weit gefasst: Beim räumlichen Anwendungsbereich gilt das Marktortprinzip:

Wer personenbezogene Daten im Zusammenhang mit Angeboten von Waren und Dienstleistungen innerhalb der Europäischen Union verarbeitet, muss sich an die Vorgaben der DSGVO halten! Die Neuerungen der Verordnung betreffen Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger.

Für folgende Bereiche gilt die neue Verordnung:

  • Beschäftigten-Datenschutz
  • Zusätzliche Unternehmerpflichten
  • Datentransfers ins Ausland
  • Videoüberwachung
  • Auftragsdatenverarbeitung
  • Wartungsarbeiten durch Dienstleister
  • Pflichten für Webseitenbetreiber
  • Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten
  • Datenschutz-Vertreter für Unternehmen
  • Betriebliche Datenschutzbeauftragte
  • Datensicherheit
  • Neue Informationspflichten
  • Datenschutz-Folgeabschätzung
  • Data Breach Notification
  • Verzeichnis von Bearbeitungstätigkeiten
  • Aufbau eines Datenschutzmanagementsystems
  • Nonstop Shop bei grenzüberschreitender Datenverarbeitung
  • Binding Corporate Tools
  • Das Recht auf Vergessen-Werden
  • Weitergehende Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
  • Datenschutz bei Marktforschung
  • Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung
  • Besondere Kategorien personenbezogener Daten
  • Verarbeitung von Kindern und Jugendlichen zuzuordnenden Daten


Wer ab Mai die in der neuen Verordnung statuierten Regelungen negiert, d.h., nicht umsetzt, muss mit drastischen Folgen rechnen:

1. Es werden hohe Bußgelder fällig!

2. Die maximale Geldbuße beträgt bis zu 20.000.000 Euro oder bis zu 4 Prozent des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr. Je nachdem, welcher Wert der höhere ist. Es gilt der Jahresumsatz des gesamten Konzerns, nicht der der einzelnen juristischen Person.

3. Mitbewerber und Abmahnvereine können sofort Abmahnungen aussprechen.

4. Die Kosten solcher Verfahren können schon außergerichtlich durchaus vierstellige Summen erreichen – noch teurer wird es im Rahmen von einstweiligen Verfügungsverfahren oder im Falle von Klagen. Wer jetzt zögert und nicht fristgerecht auf die Neuerungen reagiert, riskiert unter Umständen seine gesamte Existenz!

 

 

Vorheriger ArtikelEinladung zum 1. BDS-Wasentag
Nächster ArtikelPolitischer Aschermittwoch der CDU BW 2020