Fahren im und mit Winter

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Verkehrsrechtsexperte Michael Winter spricht mit BDS-Mitgliedern über sicheres Fahren im Winter

Beim BDS-Informationsabend am 28.11.2017 nahm Verkehrsrechtsexperte Michael Winter die Mitglieder auf eine virtuelle Reise über Deutschlands winterliche Straßen und erklärte wie man sicher und legal durch die kalte Jahreszeit kommt.

Nach der Begrüßung durch BDS-Präsident Günther Hieber legte RA Michael Winter gleich rasant los und brachte die Teilnehmer mit seinen Fragen rund um Winterreifen schon ins Schlingern. Das Publikum machte engagiert mit und bei den Antworten war viel (teilweise) Richtiges dabei, doch der Experte brachte schließlich Licht ins Dickicht der Vorschriften und Begrifflichkeiten: Ab 01.01.2018 dürfen nur noch echte Winterreifen verkauft werden, die man am Symbol mit der Schneeflocke und dem Berg erkennt (nicht zu verwechseln mit M+S Reifen, die noch bis 2024 gefahren werden dürfen). Diese sollten nicht älter als sechs oder sieben Jahre sein und besser mindestens vier Millimeter Profiltiefe haben, statt der gesetzlichen vorgeschriebenen 1,6 Millimetern Mindestprofil. Zwar gebe es in Deutschland nur eine situative Winterreifenpflicht, aber um rechtlich und vor allem praktisch auf der sicheren Seite zu sein, sollte man die Reifen auf jeden Fall wechseln – auch weil bei falscher Bereifung der Halter im Schadensfall mithaftet. Zudem sollte das bessere Reifenpaar immer auf die Hinterachse, um Aquaplaning vorzubeugen, und eher zu viel Luftdruck in die Reifen als zu wenig, so der erfahrene Rallye-Fahrer Winter.

Anschließend wurden gemeinsam Missverständnisse zu Nebelschlussleuchte und –scheinwerfern ausgeräumt: Die Nebelschlussleuchte darf ausschließlich bei Nebel und einer Sicht unter 50 Metern eingeschaltet werden, dann darf aber auch nur maximal 50 km/h schnell gefahren werden. Die Nebelscheinwerfer dürfen bei allen deutlichen, sichtbehindernden Witterungsbedingungen eingeschalten werden, dafür sollte man dann das Abblendlicht ausschalten, um noch besser sehen zu können. Das Tempo sollte an die Witterungsbedingungen angepasst werden.

Beim Thema Alkohol am Steuer erklärte der Rechtsexperte die verschiedenen Promille-Grenzen und jeweiligen rechtlichen und versicherungstechnischen Sanktionen. Er warnte, wie schnell diese Grenzwerte überschritten sein können und wie langsam Alkohol im Körper abgebaut würde. Deshalb empfahl er auf Alkohol auf der Betriebsweihnachtsfeier oder beim Weihnachtsmarkt zu verzichten oder eben ein Taxi für den Heimweg zu nehmen. Das sei allemal billiger als in einem Baum zu landen, machte Winter deutlich. Auch sollte man keine dicke Winterjacke im Auto tragen, da diese die Beweglichkeit einschränkt und der Gurt beim Unfall so gefährliche Quetschungen verursachen kann.

Nach guten anderthalb Stunden waren viele Fragen beantwortet und die sowohl amüsante als auch lehrreiche Reise vorbei. BDS-Präsident Hieber bedankte sich herzlich beim Referenten und gab abschließend seine Einschätzung der politischen Lage in Deutschland nach dem Abbruch der Jamaika-Gespräche.

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