Kanzlei Gänsheide – Rechtsanwalt Frank Felix Höfer • Fachanwalt für Erbrecht • Fachanwalt für Familienrecht

Wir beraten im Erbrecht, Familienrecht und Steuerrecht. Dank unserer jahrelangen Konzentration auf diese Rechtsgebiete, zahlreichen Fortbildungen und eigenen Fachvorträgen verfügen wir über ein hohes Maß an Erfahrung. Wir gestalten mit Ihnen alle notwendigen Dokumente, wie beispielsweise Ehevertrag, General- und Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Übergabevertrag, Testament oder Erbvertrag. Bei Streitigkeiten im Falle einer Trennung oder eines Erbfalls vertreten wir Ihre Interessen mit Augenmaß – und wenn nötig selbstverständlich auch vor Gericht. Wir verstehen unsere rechtsberatende Tätigkeit als Dienstleistung. Unsere anwaltliche Betreuung zeichnet sich durch Individualität und Persönlichkeit aus. Eine Gesamtschau des Sachverhalts und seiner Umstände ist uns sehr wichtig. Hierfür nehmen wir uns Zeit. Von der ersten Beratung bis zur Vertretung in einem gerichtlichen Verfahren behalten wir das Ziel fest im Blick, um für unsere Mandanten effektive und wirtschaftlich sinnvolle Ergebnisse zu erreichen.
Rechtsanwalt Frank Felix Höfer, LL.M., zugleich Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Familienrecht, zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) und Vorsorge Anwalt ist 2025 zum siebten Mal in Folge FOCUS Top-Rechtsanwalt im Erbrecht. Seine Kanzlei zählt laut dem Wirtschaftsmagazin CAPITAL (Heft 2025/6) bereits zum fünften Mal in Folge zu den besten Anwaltskanzleien in Deutschland im Erbrecht.
Kanzlei Gänsheide – Rechtsanwalt Frank Felix Höfer • Fachanwalt für Erbrecht • Fachanwalt für Familienrecht
Gänsheidestr. 35
70184 Stuttgart
Telefon: 0711 24895933
E-Mail: info@kanzlei-gaensheide.de
Website: www.kanzlei-gaensheide.de