Übersicht und Hinweise zu wirtschaftlichen Hilfsmaßnahmen
Stand: 10.07.2024
- Information des Wirtschaftsministerium BW vom 10. Juli 2024:Ab sofort bietet die L-Bank für zwei Förderdarlehen günstigere Förderbedingungen an.
– eine nochmalige Zinsverbilligung des Förderangebots der Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW-BW) um einen Prozentpunkt gegenüber dem aktuellen Zinssatz
– bei bereits bestehenden Förderkrediten ist es möglich, bei Bedarf individuell Tilgungsaussetzungen zu vereinbaren, um die ohnehin angespannte Liquiditätssituation abzumildern (siehe Krisenprogramm „Liquiditätskredit“) beseitigen.
Es gilt: Eine Antragstellung über die jeweilige Hausbank. - Information des baden-württembergischen Ministerrats vom 2. Juli 2024:
Bündelung von 29 Förderprogrammen zur Hochwasserhilfe >> - Kurzarbeitergeld für vom Hochwasser betroffene Betriebe
Die Bundesagentur für Arbeit bietet Kurzarbeitergeld für Unternehmen an, die durch das Hochwasser in ihrer Geschäftstätigkeit eingeschränkt sind. Dies ermöglicht Ihnen, die Arbeitszeit Ihrer Mitarbeiter zu reduzieren und dennoch einen Teil des Gehalts durch staatliche Unterstützung zu sichern. So können Sie finanzielle Engpässe überbrücken und Ihre Belegschaft halten, bis sich die Lage normalisiert hat. >> - Hilfe des Finanzministeriums für Hochwasser-Betroffene
Das Finanzministerium Baden-Württemberg hat verschiedene Steuererleichterungen und finanzielle Hilfen für Unternehmen, die vom Hochwasser betroffen sind, eingerichtet. Wie beispielsweise angepasste steuerliche Vorauszahlungen oder die Stundung von fälligen Einkommen-, Körperschaft- oder Umsatzsteuerbeträgen. >>- „Katastrophenerlass“ des Landes Baden-Württemberg, Stand 20.06.2024 >>
Inhalt: Regelungen zu wesentlichen Erleichterungen für betroffene Betriebe, wie Steuerstundungen und Anpassungen von Vorauszahlungen zur Verbesserung der Liquidität, Sonderabschreibungen für Wiederaufbau und Ersatzbeschaffungen zur Senkung der finanziellen Belastungen sowie vereinfachte Nachweispflichten.
- „Katastrophenerlass“ des Landes Baden-Württemberg, Stand 20.06.2024 >>
- Informationen für Handwerksbetriebe: Hier bietet der Zentralverband des Deutschen Handwerks ZDH eine ständig aktualisierte Übersicht zu Hilfsleistungen und weiteren Informationen >>
- Infoblatt des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW zum Hochwasserrisikomanagement für Unternehmen: „Nachsorge im Betrieb – Richtig handeln nach dem Hochwasser“.
- Hinweis auf Spendenaktion der Landkreise Rems-Murr-Kreis, Göppingen, Ludwigsburg und Ostalbkreis. Im Verwendungszweck kann angegeben werden, an welchen Landkreis (Ludwigsburg, Ostalbkreis, Göppingen oder Rems-Murr) die Spende gehen soll. Ohne Angabe wird die Spende unter den Landkreisen aufgeteilt. Jede Hilfe zählt!
- Speziell für den Rems-Murr-Kreis / Hochwasser – Abfallentsorgung
Von Hochwasser und Starkregen Betroffene haben die Möglichkeit Hochwasserabfälle im Rems-Murr-Kreis gebührenfrei zu entsorgen. Hierzu gibt es spezielle Sammeltermine >> - Länderübergreifendes Portal zur Hochwasserlage >>
- Vorsorgemaßnahmen gegen Hochwasser und Starkregen
Checkliste und Informationen vom BMUV (Bundesumweltministerium)
Angaben ohne Gewähr.