Der BDS im Gespräch mit: Christian Freiherr von Stetten MdB (CDU)

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Bundestagsabgeordneter Christian von Stetten (CDU), Foto: CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Der geschäftsführende Vorstand des Landesverbands des Bundes der Selbständigen Baden-Württemberg e. V. hatte am 6. November 2019 die Möglichkeit mit Christian Freiherr von Stetten MdB (CDU) zu sprechen. Als Unternehmer, BDS-Mitglied und Vorsitzender des Parlamentskreis Mittelstand (PKM) kennt Herr von Stetten die Probleme von Selbstständigen aus erster Hand und ist somit auch ein perfekter Ansprechpartner in Berlin für den BDS. Der PKM ist ein Zusammenschluss von 164 Abgeordneten der CDU/CSU Fraktion, die sich besonders für die Probleme des Mittelstands und der KMUs engagieren. Die Themen des Gesprächs waren unter anderem der dringend benötigte Bürokratieabbau, die Umsetzung der Energiewende, die Zukunft der E-Mobilität und das Streitthema der großen Koalition, die Grundrente.

BDS: Ein Thema das unsere Mitglieder dauerhaft beschäftigt ist die überbordende Bürokratie in Deutschland. Seien es die starre Begrenzung der Arbeitszeit auf 10 Stunden pro Tag, die Aufzeichnungspflicht für geringfügig Beschäftigte oder die Vorschriften bezüglich der Führung eines Kassenbuchs und der unangekündigten Kassennachschau. Wie sehen Sie, als Unternehmer, diese Probleme?

Von Stetten: 
Gerade für kleine und mittelständische Betriebe stellen diese Vorgabe häufig ein großes Problem dar. Doch auch für mich als Unternehmer und Bundestagsabgeordneter ist zum Beispiel die Arbeitszeitbegrenzung auf 10 Stunden pro Tag oft ein Problem, da unsere Arbeitstage in der Regel deutlich länger gehen. Daher muss das Arbeitszeitgesetz realistisch und vor allem zeitgemäß umgesetzt werden. Es beinhaltet zwar schon viele Ausnahmeregelungen für bspw. Landwirtschaftliche Betriebe oder für die Pflegebranche. Diese Ausnahmen müssen jedoch immer wieder beantragt werden. Ich setze mich daher für eine flexiblere Regelung ein.

Ebenso sieht es bei der Aufzeichnungspflicht für geringfügig Beschäftigte aus. Diese muss abgeschafft werden, da sie für Selbständige und Kleinunternehmer, aber auch Sportvereine ein großes Hindernis darstellen. Ein entsprechender Antrag ist bereits gestellt, muss allerdings noch genehmigt werden.

Mir persönlich sind noch keine Fälle bekannt, in denen es zu Problem aufgrund einer nicht ganz aktuellen Kasse zu Problemen kam. Aber ich stimme ihnen zu, dass die neue Regelung Praxisuntauglich ist und zu Verunsicherungen und Verwirrungen führen kann.

BDS: Gibt es Seitens der Bundesregierung neue Initiativen um die Bürokratiebelastung von Selbstständigen und klein- bzw. mittelständischen Unternehmen zu verringern?

Von Stetten: Die von Wirtschaftsminister Peter Altmaier vorgestellte Mittelstandsstrategie geht genau in diese Richtung. Wenn diese vollständig umgesetzt wird, hätten wir mehr geschafft als die letzten 30 Jahre. Mit dem Dritten Bürokratieentlastungsgesetz, das am 18. September vom Bundeskabinett beschlossen wurde, werden über eine Milliarde Bürokratiekosten eingespart. Das ist ein Schritt in die Richtige Richtung. Doch wir wollen noch mehr und insbesondere die Eckpunkte der Mittelstandsstrategie stellen dafür einen guten Richtwert dar.

BDS: Das Klimapaket der Bundesregierung besagt, dass ab 2026 keine Ölheizungen mehr verbaut werden dürfen. Um die Austauschrate der Ölheizungen in bestehenden Gebäuden zu erhöhen soll es eine Förderung bzw. „Austauschprämie“ geben. Ab wann gibt es diese Förderung und sind Übergangsfristen geplant?

Von Stetten: Die Förderung für den Umtausch von Ölheizungen soll rückwirkend ab dem 1. November 2019 gelten. Dies ist jedoch erst beantragt und muss noch genehmigt werden. Diese Förderung soll bis zu 40% der Kosten abdecken. Übergangsfristen gibt es keine, es ist allerdings möglich auch nach 2026 Ölheizungen zu verbauen, wenn diese mit regenerativen Energien kombiniert werden.

BDS: Thema Energiewende: Wieviel können regenerative Energien (insbesondere Wind- und Sonnenenergie) zur Grundlast in Deutschland bzw. in Baden-Württemberg beitragen und sind diese Energiequellen überhaupt grundlasttauglich?


Von Stetten: 
Regenerative Energien sind in der Regel kaum bis gar nicht geeignet, um die Grundlast zu stemmen, da die Zwischenspeicherung aktuell nur schwer möglich ist. Doch auch in den Spitzenzeiten können regenerative Energien nicht immer liefern. Daher wurden z. B. in den letzten Jahren 12 Gaskraftwerke gebaut um Stromspitzen ausgleichen. Wenn nicht so viel Strom benötigt wird, stehen sie still. Die Energiewende wurde absolut überstürzt eingeleitet und ich plädiere für die Abschaffung des EEG.

BDS: Damit kommen wir zur E-Mobilität. Inwieweit sehen Sie diese als zukunftsträchtige Form der Fortbewegung und wie sehen sie die Entwicklung der Infrastruktur für die E-Mobilität?

Von Stetten:
 Die gesetzlichen CO2-Grenzwerte sind kaum einzuhalten, jedoch können Elektrofahrzeuge dabei helfen. Daher haben wir auch bei der privaten Nutzung von Geschäftswägen, die sog. „1%-Regel“, für E-Autos zunächst auf 0,5% und nun auf 0,25% gesenkt. Dies gilt jedoch leider nur für Autos mit einem Bruttolistenpreis bis 40.000€, was unrealistisch hinsichtlich der Preise für E-Autos ist.

Bezüglich der Ladeinfrastruktur gibt es für uns in Deutschland noch viel zu tun! Doch auch hier gibt es verschiedene Förderprogramme, um diese Infrastruktur zeitnah zu verbessern. Außerdem haben wir in Deutschland einen Mittelstand mit Kreativität und Erfindergeist, dieser Erfindergeist muss unterstützt und gefördert werden, um möglich Lösungen für die Infrastruktur der E-Mobilität zu finden.

BDS: Wie sehen Sie die aktuelle Diskussion in der großen Koalition rund um die Grundrente? (Anmerkung: Das Gespräch fand vor dem Kompromiss zwischen Union und SPD statt)

Von Stetten:
 Für mich ist klar, dass es eine Bedürftigkeitsprüfung geben muss, und zwar nicht nur eine Prüfung des Einkommens, sondern auch des vorhandenen Vermögens. Ebenso muss auch das Einkommen und Vermögen des jeweiligen Ehepartners miteingeschlossen werden. Ich befürchte jedoch, dass es zu einem Kompromiss kommt, bei dem lediglich das Einkommen überprüft wird. Das Problem dabei ist, es werden allein für die Überprüfung 5000 neue Beamte benötigt.

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