Corona-Rückmeldeverfahren: BDS-Forderung nach Verlängerung der Abgabefrist erfolgreich

2020

Wirtschaftsministerium setzt die Frist auf 16. Januar 2022 – Betrachtungszeitraum weiterhin problematisch

Zumindest einen Teilerfolg konnte für die vielen Selbständigen und Unternehmen beim Thema Rückmeldeverfahren der Corona-Soforthilfe erzielt werden. Das Baden-Württembergische Wirtschaftsministerium hat heute die Verlängerung der Abgabefrist für alle Antragsteller bis zum 16. Januar 2022 bekannt gegeben.

Für den Bund der Selbständigen Baden-Württemberg, der vor vier Wochen mit einer Blitzumfrage bei seinen Mitgliedern die Situation abgefragt hatte, ein wichtiges Signal in die richtige Richtung. „Dank unseres Engagements konnte zumindest etwas Druck von den Antragsstellern genommen werden,“ so Bettina Schmauder, Präsidentin des BDS Baden-Württemberg. „Aber das eigentliche Problem ist damit noch nicht gelöst, sondern nur verschoben.“

Eigentliches Problem nicht gelöst

Denn der wesentliche Kritikpunkt seitens der Mitglieder ist der Betrachtungszeitraum der Corona-Soforthilfe. Der Zuschuss ist demnach erst ab dem Tag der Antragsstellung, also frühestens ab dem 26.03.2020, möglich. Da der Lockdown jedoch bereits ab dem 13.03.2020 erfolgte, fehlen den Antragsstellern mindestens zwei Wochen in der Berechnung und verfälscht somit deren Bilanz.

Damit einher geht die ungünstige Verschiebung in umsatzstarke Zeiträume bzw. Zeiträume, in denen wieder geöffnet war und in denen auch schon teilweise andere Förderprogramme wie die Überbrückungshilfe I greifen.

Eine Lösung der aktuellen Situation ist derweil nicht in Sicht. Vielmehr wird die Verantwortung von Stuttgart nach Berlin geschoben, obwohl beispiels-weise in anderen Bundesländern das Problem des Betrachtungszeitraumes bereits flexible gelöst wurde.
Wir werden weiter dafür kämpfen, dass auch der Betrachtungszeitraum geändert wird“, sichert Schmauder zu. „Unsere Mitglieder haben sich die Förderung mehr als verdient. Sie haben bereits im vergangenen Jahr die Last des Lockdowns auf ihren Schultern getragen. Nun müssen sie angesichts der vierten und bald fünften Coronawelle erneut um ihre Existenz bangen.“

Aus Sicht des Bund der Selbständigen Baden-Württemberg ist die Rückforderungen der Soforthilfe auf Basis eines falschen Zeitraums in der momentanen Situation eine desaströse Fehlentscheidung. Das Wirtschaftsministerium in Baden-Württemberg und das Bundesministerium für Finanzen sollten das Verfahren schnellstens überdenken und eine solidarische, kulante Lösung finden.
Der Landesverband wird wie in den vergangenen Wochen das Gespräch mit den politischen Vertretern führen und die Nachbesserung des Rückmeldeverfahrens einfordern, sieht allerdings auch das Bemühen einiger Landtagsfraktionen und der Wirtschaftsministerin, eine für die Unternehmen akzeptable Lösung zu finden.

Weitere Informationen:
Der Bund der Selbständigen Baden-Württemberg e.V. (BDS) ist der Dachverband und die Stimme von vielen Handels- und Gewerbevereinen im Land. Dieser Wirtschaftsverband besteht seit fast 170 Jahren. Weitere Informationen zum BDS-Landesverband finden Sie unter www.bds-bw.de.

Die Pressemitteilung als PDF zum Download >> hier

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