Corona-Soforthilfe – BDS in den Medien

6

Der baden-württembergische Landtag hat am 25.02.2026 das Gesetz zur Rückerstattung der Corona-Soforthilfen beschlossen. Damit liegt nun eine formale gesetzliche Grundlage vor. Dieses Ergebnis ist auch vor dem Hintergrund unseres intensiven Engagements in den vergangenen Wochen zu bewerten.

Der BDS Baden-Württemberg hat die Interessen unserer Mitgliedsunternehmen frühzeitig und mit Nachdruck in den politischen Prozess eingebracht.

In zahlreichen Gesprächen mit Abgeordneten, in Stellungnahmen sowie insbesondere in der Anhörung vor dem Wirtschaftsausschuss am Dienstag, 24.02.2026,

-> siehe www.landtag-bw.de/de/mediathek/videos/oea-wirta-vom-24-februar-2026-619566, ab 25:20 min)

haben wir die praktischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen der geplanten Regelungen detailliert dargestellt.

Die mediale Berichterstattung der vergangenen Tage hat unsere Positionen ausführlich aufgegriffen – auch unter ausdrücklichem Verweis auf den Bund der Selbständigen.

Die entsprechenden Beiträge finden Sie hier:

Der BDS Baden-Württemberg wird den weiteren Umsetzungsprozess aufmerksam begleiten, darüber informieren und sich weiterhin mit Nachdruck für praktikable Lösungen im Sinne seiner Mitgliedsunternehmen einsetzen.

 

 

Vorheriger ArtikelAlle „BDSBW meets Spitzenkandidaten“ Gespräche jetzt auf YouTube verfügbar