Seit 27. August 2024 ist die dritte und letzte Stufe der staatlichen Förderung für den Austausch alter Heizungen gestartet. Somit können ab sofort auch Unternehmen diese Fördergelder beantragen.
Gefördert werden Unternehmen, Contractoren und andere Investoren, die eine effiziente Heizungsanlage in bestehenden Nichtwohngebäuden einbauen oder einen Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz einrichten möchten. Der Zuschuss kann bis zu 35% der „förderfähigen Kosten“ betragen.
Ausführliche Informationen zur Antragsstellung, den Fördervoraussetzungen und vieles mehr siehe KfW-Bank.
Übrigens: Diese und viele weitere Fördermöglichkeiten finden Sie in unserer Übersicht “Förderprogramme für Selbständige”.
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