Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg plant aktuell die Erstattung der rechtswidrigen Rückforderungen der Corona-Soforthilfe. Damit zeichnet sich endlich eine Lösung ab, für die wir uns als BDS Baden-Württemberg über einen langen Zeitraum mit Nachdruck eingesetzt haben.
Der BDS BW hat von Beginn an immer wieder klar gefordert, dass zahlreiche Rückforderungen rechtlich nicht haltbar sind und insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen unzumutbar belasten. Unsere Forderung war eindeutig: Rechtswidrige Rückforderungen müssen vollständig zurückgenommen und bereits eingezogene Beträge erstattet werden.
Dass das Wirtschaftsministerium nun diesen Schritt plant, ist ein klarer Erfolg unserer kontinuierlichen Interessenvertretung und zeigt, dass beharrlicher Einsatz Wirkung entfaltet. Wir werten dies als wichtiges Signal an unsere Mitglieder und als Bestätigung unserer Position als Vertretung der kleinen und mittleren Unternehmen.
Nicht nur politisch – auch medial wird unsere Arbeit gesehen, das zeigt die heutige Kommentierung in der Stuttgarter Zeitung zur aktuellen Situation der Corona-Soforthilfe. Dort werden die bestehenden Probleme klar benannt – und ausdrücklich jene Forderungen aufgegriffen, die der BDS BW seit langem vertritt.
Im letzten Absatz heißt es „Derweil macht diese Wirtschaft weiter Druck – auch der Bund der Selbstständigen Baden-Württemberg: „Angesichts der Weigerung des Landes, die bereits gezahlten Beträge automatisch zu erstatten“, fordert BDSBW-Präsident Jan Dietz „die sofortige Erstattung der rechtswidrig zurückgeforderten Corona-Hilfen“. Juristische „Spitzfindigkeiten“ beschädigten das Vertrauen in die Politik massiv. Sollte das Land „die zu Unrecht zurückgeforderten Gelder – einschließlich erhobener Zinsen und Säumniszuschläge – nicht erstatten“, entstehe eine erhebliche Ungleichbehandlung: Firmen, die den Rückzahlungsbescheiden gefolgt seien, würden dauerhaft benachteiligt, während „diejenigen, die die Zahlung verweigert oder auch geklagt haben, davon profitieren“.
Den Artikel können wir aus urheberrechtlichen Gründen nicht teilen (Bezahlschranke). Sie finden ihn hier: Stuttgarter Zeitung.
Sobald konkrete Details zur Umsetzung, zum Zeitplan und zum Verfahren der Erstattung vorliegen, werden wir Sie umgehend informieren.
Wir bleiben weiterhin aufmerksam und setzen uns konsequent für die Interessen unserer Mitglieder ein.
-> siehe dazu auch unsere Pressemitteilung vom 20.01.2026 >>

