Wenn die jährlich aktualisierte Jahresinformation der Deutschen Rentenversicherung im Briefkasten liegt, beginnt für viele Arbeitnehmer das große Grübeln: Wird die voraussichtliche Rente zu einem guten Leben reichen? Zumeist fällt die Antwort ernüchternd aus: Nocheinmal verstärkt durch die Senkung des Rentenniveaus in den vergangenen Jahren und der sukzessiven Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre kann mit der gesetzlichen Rente allein kaum jemand seinen gewohnten Lebensstandard aufrechterhalten. Wer schon etwas älter ist und selbst nur wenig zusätzliche Altersvorsorge angespart hat, fragt sich, ob es dafür nicht schon zu spät ist. Nach landläufiger Einschätzung ist ein entsprechender Vertrag für ältere Arbeitnehmer nicht mehr interessant, weil bis zur Rente nicht mehr viel Zeit verbleibt. Der Zinseszinseffekt, der langfristig auch aus relativ geringen Beträgen ein kleines Vermögen machen kann, wirke sich kaum aus.
Gute Nachrichten für Sparer über 50
Tatsächlich lohnt sich eine Betriebsrente auch für ältere Arbeitnehmer – selbst dann, wenn sie diese aus dem eigenen Gehalt finanzieren. Das liegt an den gesparten Steuern und dem geringeren Sozialversicherungsbeitrag, wenn letzterem auch eine entsprechende leichte Minderung der Anwartschaften gegenübersteht. Gruppenvertragsrabatte sowie eventuelle Zuzahlungen des Arbeitgebers können die Betriebsrente dabei noch attraktiver machen. Ein 55-jähriger verheirateter Alleinverdiener, der seinen Arbeitgeber bittet, von seinen 3.500 Euro Bruttomonatseinkommen monatlich 100 Euro abzuzweigen und in eine Betriebsrente einzuzahlen, erzielt bis zu seinem 65. Geburtstag – wenn man die Einzahlungen der Auszahlung gegenüberstellt – eine Bruttorendite von voraussichtlich 2,6 Prozent. Im aktuellen Niedrigzinsumfeld ist das ein normaler Wert.
Steuerersparnis als Renditeturbo
Da der Arbeitnehmer aber gleichzeitig Steuern und Sozialversicherungsbeiträge spart, muss er netto nur 53 Euro aufwenden. Damit steigt seine Rendite auf rund 11 Prozent. Dabei ist der Umstand bereits berücksichtigt, dass von der späteren Betriebsrente Steuern sowie eventuell Kranken- und Pflegebeiträge abzuführen sind. Die Rechnung geht auch deshalb auf, weil Rentner im Vergleich zur Erwerbsphase üblicherweise deutlich weniger Steuern zahlen. Zudem profitieren sie davon, dass sie bei einer wahlweisen Kapitalleistung unter 16.170 Euro (Freigrenze in der Krankenversicherung für pflichtversicherte Rentner 2013) keine Krankenversicherungsbeiträge entrichten müssen.
Freibeträge helfen
Entscheidet sich der Arbeitnehmer für eine monatliche Rente, bleibt diese in unserem Beispiel sogar komplett steuer- und sozialversicherungsfrei. Denn bei Einkünften aus Betriebsrenten von weniger als 134,75 Euro monatlich (Freigrenze 2013) fallen auch hier keine Krankenversicherungsbeiträge an (§126 Abs. 2 SGB V). Im Vergleich zur Kapitalzahlung entfällt auch die Steuer.
Entgeltumwandlung in Direktversicherung |
Text: wa/ab/lo