Krisenberatung Corona für Unternehmen und Selbständige
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) hatte Anfang April ein Programm für kleine- und mittelständische Unternehmen zur „Förderung von unternehmerischem Know-how“ aufgesetzt. Dies war ein spezielles Fördermodul zur Förderung von Unternehmensberatung für Corona-betroffene Unternehmen. Jedoch waren die geringen Haushaltsmittel (15 Millionen Euro) aufgrund der großen Nachfrage sehr schnell erschöpft und das Bafa stellte die Förderung ein (Pressemitteilung des BDS-Landesverbandes dazu). Sollten Sie einen Förderantrag für dieses Programm gestellt haben, bisher jedoch noch keine Inaussichtstellung erhalten haben, könnten Sie in einem möglichen Nachrückverfahren berücksichtigt werden.
Das Land Baden-Württemberg bzw. das Wirtschaftsministerium hat jedoch ein ähnliches Programm zur Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (bis zu 250 Mitarbeiter) entwickelt. Durch die „Krisenberatung Corona“ soll eine erste Bestandsaufnahme, Liquiditätsplanung und weitere Maßnahmen zur Krisenbewältigung entwickelt werden. Dafür können sich die interessierten Unternehmen an einen der vier Beratungsdienste wenden.
- RKW Baden-Württemberg (Industrie und Dienstleistungen)
- BWHM (Handwerk)
- DEHOGA (Gastgewerbe)
- UHB (Handel)
Die Beratungsdienste unterstützen Sie auch bei der Antragsstellung.
Es werden bis zu vier Beratungstage gefördert und das Unternehmen muss lediglich die Umsatzsteuer selbst tragen. Mögliche Beratungsschwerpunkte sind unter anderem:
- Feststellung des Ist-Zustand des Betriebs
- Erstellung einer Krisenplanung
- Liquiditätsplanung
- Fördermittelbeantragung
- Erstellung einer „Exit-Strategie“ für nach der Krise
Die genauen Förderbestimmungen, Konditionen und Informationen zum Verfahren finden Sie hier.