Corona-Test im Unternehmen – Was ist zu beachten?

5265

Aufgrund der neuen Teststrategie von Bund und Länder und dem Aufruf verschiedener Unternehmerverbände entscheiden sich immer mehr Unternehmer Covid-19-Tests im Betrieb durchzuführen. Doch worauf muss geachtet werden? Welche verschiedenen Testmöglichkeiten haben Unternehmen? Was passiert bei einem positiven Test und welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind gegeben? Diese und weitere Fragen beantworten wir in unserem Infoblatt zu Covid-19-Tests in Unternehmen.

ACHTUNG / NEU:
Mit der neuen Corona-Verordnung können Unternehmen und Betriebe, die Tests durch medizinisch geschultes Personal durchführen bzw. überwachen lassen, ihren Mitarbeitern eine Bestätigung ausstellen, die auch für den Friseurbesuch gilt (Nachweis tagesaktueller negativer Corona-Test nach §4a Corona-VO). Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:

Zum einen können sog. Antigentests oder Schnelltests durch „fachkundiges oder geschultes Personal“ vorgenommen werden. Darüber hinaus ist aber auch die Verwendung von Selbsttests (erhältlich in Apotheken / Einzelhandel) möglich. Dabei testet der Mitarbeiter sich selbst, muss aber für eine Bescheinigung von einer „geeigneten Person“ überwacht werden. Geeignet ist, wer „zuverlässig“ ist und außerdem in der Lage, „die Gebrauchsanweisung des Tests zu lesen und zu verstehen“. Weitere Informationen zum Testen im Arbeitsumfeld finden Sie hier.

Vorlage für die Bescheinigung über einen Schnelltest
mehr

Weitere Informationen:
Infoblatt zu Covid-19-Tests in Unternehmen, Stand: 03.05.2021
mehr

Helfen Sie mit:

  • Sie vertreiben Covid-19-Tests?
  • Sie bieten eigene Testungen an?
  • Sie haben Interesse daran, im BDS-Kontext als Bezugsquelle von Covid-19-Tests genannt zu werden?

Dann dürfen Sie uns gerne formlos eine Mail senden an info@bds-bw.de und uns das Einverständnis geben, Ihre Kontaktdaten zu veröffentlichen.
(Name der Apotheke, Ansprechpartner, Adresse, Telefonische Erreichbarkeit, wenn ja, bitte Nr. mit senden, E-Mail und/oder die entsprechende Website).

Wir werden auf unserer Homepage neben den Informationen zur Organisation und Durchführung von Tests Ihr Unternehmen als Kontaktadresse veröffentlichen. Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Beteiligung und freuen uns auf Ihre Mail.

 

Vorheriger ArtikelBDS-Spitze zu Besuch in Leimen und Hirschberg
Nächster ArtikelTestpflicht für Unternehmen: Regierung spricht Wirtschaft das Misstrauen aus