Allgemeine Informationen und Antworten zum Coronavirus
Hier finden Sie wichtige Informationen, Links und Formulare zur Corona-Krise.
Aktuelle Corona-Verordnungen des Landes Baden-Württemberg:
- Corona Verordnung Beherbergungsverbot
- Alle weiteren Corona-Verordnungen finden Sie hier.
Finanzielle Unterstützung und Förderprogramme:
1. Steuerstundung/Steuererleichterungen
Es besteht die Möglichkeit zum einen eine zinslose Stundung von Steuerzahlungen zu beantragen. Zum anderen kann die Vorauszahlung bzw. der Steuermessbetrag für die Gewerbesteuer herabgesetzt werden
2. Förderprogramme der L-Bank/Bürgschaftsbank und KfW
Sowohl die L-Bank als auch die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg und die KfW haben extra Programme für Corona-betroffene Unternehmen.
3. Entschädigung bei Verdienstausfall
Sollten Sie einen Verdienstausfall infolge von Quarantäne, eines Tätigkeitsverbot oder aufgrund von Schul- bzw. Kitaschließungen haben, können Sie gem. §56 Abs. 1 und §56 Abs. 1a IfSG Entschädigung beantragen.
4. Kurzarbeitergeld
Die Hürden zur Beantragung von Kurzarbeitergeld sind rückwirkend zum 01.03.2020 deutlich gesenkt worden. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Bundesagentur für Arbeit
5. Krisenberatung Corona
Das Land Baden-Württemberg bzw. vier branchenspezifische Beratungsdienste bieten eine Unternehmensberatung für kleine und mittlere Unternehmen an.
6. Überbrückungshilfe Corona
Die Überbrückungshilfe bietet, als Nachfolgeprogramm der Soforthilfe, finanzielle Unterstützung für kleine und mittelständische Unternehmen sowie Selbständige. Sie soll helfen Umsatzeinbrüche in während der Corona-Krise abzufedern. Für die Monate Juni, Juli und August 2020 können jeweils bis zu 50.000 (insgesamt 150.000 Euro für drei Monate) beantragt werden. Die Förderhöhe wird nach den erwarteten Umsatzeinbrüchen bemessen. Weitere Informationen finden Sie auf dem Portal des Wirtschaftsministeriums.
7. Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe
Für das Hotel- und Gaststättengewerbe gibt es eine Stabilisierungshilfe Corona. Durch einen einmaligen und nicht rückzahlbaren Zuschuss sollen Liquiditätsengpässe überbrückt werden.
- Anträge sind ab sofort über das Portal der Kammern möglich: Portal der Kammern
Unsere Webmeetings zum Thema:
Weitere Informationen: